Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, ab dem Januar 2004 dem Stadtkanal die Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zu erlauben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen mit den Betreibern des Stadtkanals abzustimmen. Notwendige finanzielle Mittel sind in den Haushalt 2004 aufzunehmen.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Abbrucharbeiten Wohnhaus Frankfurter Straße 1-3 / Cottbuser Straße 13 - Genehmigung einer Eilentscheidung