Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2004/2005.
03.12.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2004/2005.
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Abbrucharbeiten Wohnhaus Frankfurter Straße 1-3 / Cottbuser Straße 13 - Genehmigung einer Eilentscheidung
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Abbruch Wohnhaus und Nebengebäude Gubener Straße 30 - Genehmigung einer Eilentscheidung