Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des § 9 (1) des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Forst (GmbH).
Der Wortlaut des § 9 (1) wird wie folgt geändert:
Bisheriger Wortlaut:
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der von der Gesellschafterversammlung berufen wird und der aus 7 Mitgliedern besteht. Der Bürgermeister ist kraft seines Amtes Aufsichtsratsmitglied.
Neuer Wortlaut:
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der von der Gesellschafterversammlung berufen wird und aus 7 von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden Vertretern, sowie einem Betriebsratsmitglied mit beratender Stimme besteht.