Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 5. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 25.08.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:00
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 6  
1. Änderungssatzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0846/2002/2  
Ö 7  
Archivsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0213/2004  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses
SVV/0217/2004  
Ö 9  
Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0218/2004  
Ö 10  
Beauftragung des Jahresabschlußprüfers 2004
SVV/0219/2004  
Ö 11  
Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0165/2004(neu)/1  
Ö 12  
Plan - Ist - Vergleich per 31.Juli 2004 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0220/2004  
Ö 13  
Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0157/2004 (neu)  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestätigt die Abwasserbeseiti­gungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung.

   
    12.08.2004 - Bau- und Umweltausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 2/0/2

   
    25.08.2004 - Hauptausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Die Vorlage wurde in der vorliegenden Form bestätigt

Die Vorlage wurde in der vorliegenden Form bestätigt.

Abstimmungsergebnis: 5/1/3, mehrheitlich angenommen.

   
    10.09.2004 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 20 - geändert beschlossen
    Frau Baerwald informierte, dass in der Satzung einige Rechtschreibfehler sind, die in der neuen Fassung wie folgt korrigiert werden:

Frau Baerwald informierte, dass in der Satzung einige Rechtschreibfehler sind, die in der neuen Fassung wie folgt korrigiert werden:

 

Seite 5 - § 5 Abs. 1

(1)   Abwässer, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, die in der Abwasserbeseitigung tätigen Personen gesundheitlich schädigen, die Abwasseranlage oder Grundstücksentwässerungsanlage nachteilig beeinflussen, die Klärschlammbeseitigung und -verwertung sowie die Erzeugung von Biogas beeinträchtigen oder Vorfluter schädlich verunreinigen, dürfen in die Abwasseranlage oder Grundstücksentwässerungsanlage nicht eingeleitet werden.

 

Seite 8

Wird ein Emissionswert überschritten, ist die Stadt unbeschadet sonstiger zu treffender Maßnahmen berechtigt, durch weitere 24-Stunden-Mischproben zu kontrollieren, ob durch Maßnahmen des Anschlussnehmers oder aufgrund ordnungsbehördlicher oder sonstiger Anordnungen bewirkt ist, dass der Emissionswert nicht mehr überschritten wird; bei mehr als einer 24-Stunden-Mischprobe ist das arithmetische Mittel aus den genommenen Proben zu bilden.

 

Seite 17 - § 20

Alle in dieser Satzung vorgesehenen Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer gelten auch entsprechend für Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher und alle sonstigen zum Besitz eines Grundstückes dinglich Berechtigten sowie für Pächter von gärtnerisch, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Inhaber und Pächter von Tankstellen und Gewerbetreibende. Sie werden von ihren Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass neben ihnen andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 22/0/3, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis: 22/0/3, mehrheitlich angenommen

Ö 14  
1. Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" 2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
SVV/0193/2004  
Ö 15  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes - KAG - hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt - Abwassergebührensatzung -
SVV/0201/2004  
Ö 16  
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB - hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) - Erschließungsbeitragssatzung -
SVV/0202/2004  
Ö 17  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung -
Enthält Anlagen
SVV/0209/2004  
Ö 18  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das II.Quartal 2004
Enthält Anlagen
SVV/0192/2004  
Ö 19  
Anfragen    
N 20     Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation Forst - Promenade Nachtrag zum Ingenieurvertrag hier: Bestätigung einer Eilentscheidung      
N 21     Erlass eines Straßenbaubeitrages und eines Erschließungsbeitrages Frankfurter Straße gemäß § 227 Abgabenordnung (AO)      
N 22     Stundungsantrag entsprechend § 222 Abgabenordnung (AO) zum Straßenbaubeitrag und Erschließungsbeitrag Frankfurter Straße      
N 23     Verkauf von Teilflächen des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Flur 42, Flurstück 754      
N 24     Abschluß eines Erbbaurechtsvertrages Flur 34, FS 18/2      
N 25     Erwerb des Grundstückes Flur 41, Flurstück 784, ca. 505 m²      
N 26     Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Forst,Wehrinselstraße, Flur 27, Flurstücke 46 (tlw.), 47 (tlw.) und 48      
N 27     Änderung des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Forst GmbH      
N 28     Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung un den Aufsichtsrat der Stadtwerke Forst GmbH und der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH      
N 29     Änderung des Gesellschaftervertrages der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH      
N 30     Anfragen