Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 9. Sitzung des Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 9. Sitzung des Planungsausschusses
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 26.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung zur Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 3.1  
Verpflichtung des Sachkundigen Einwohners    
Ö 4  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 17.03.2005    
Ö 5  
Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Birkenwäldchen" (Verfasser : Frau Baerwald)
SVV/0439/2005  
Ö 6  
1. Beschluss zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung 2. Beschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Keune 2.1 Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2.2 Satzungsbeschluss (Verfasser : Herr Olheide)
Enthält Anlagen
SVV/0286/2004/neu  
Ö 7  
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Stadt Forst (Lausitz) für die Ortslage Sacro im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB auf der Grundlage des 1. Änderungsverfahrens zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Sacro (Verfasser : Herr Olheide)
SVV/0405/2005  
Ö 8  
Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanes "An der Gubener Straße" auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens (Verfasser : Herr Olheide)
SVV/0418/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “An der Gubener Straße”.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

   
    26.05.2005 - Planungsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0

   
    06.06.2005 - Hauptausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 10/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

   
    13.06.2005 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes “An der Gubener Straße”.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 23/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 23/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 9  
Stand bedeutsamer Vorhaben    
Ö 10  
Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 11  
Anfragen und Mitteilungen    
N 12     Stellungnahmen der Verwaltung zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13     Anfragen und Mitteilungen