Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0835/2002 "Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten"  

 
 
2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 23.01.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 19:00
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0058/2004 Aufhebung des Beschlusses Nr. SVV/0835/2002 "Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Edith
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Bischoff stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu erweitern

Herr Bischoff stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag zu erweitern.

 

Beschlussvorschlag alt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beschluss Nr. SVV/0835/2002 “Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten” vom 6. Dezember 2002 aufzuheben.

 

Beschlussvorschlag neu:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beschluss Nr. SVV/0835/2002 “Grundsatzentscheidung zur Betreibung des Freibades durch einen Dritten” vom 6. Dezember 2002 aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Betriebsführung durch die Stadtwerke Forst GmbH so vorzubereiten, dass diese ab 01.05.2004 erfolgen kann. 

 

Herr Buttermann bemerkte, dass bei den Verhandlungen davon ausgegangen werden sollte, dass eine Kostenminimierung erfolgt.

 

Abstimmungsergebnis Antrag Herr Bischoff: 9/16/2, Antrag abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorlage in der vorliegenden Form: 19/3/5, mehrheitlich lt. Beschlussvorlage angenommen.