Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung Steinstraße  

 
 
3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz)
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 27.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:55
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0092/2004 Vollzug des § 8 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Teileinziehung Steinstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Steinstraße in ihrer gesamten Länge von 48 m (zwischen Hermannstraße und Karlstraße) teileinzuziehen. Die Fläche wird dem Park­platz Hermannstraße zugeschlagen und dient diesem als Zu- und Abfahrt.

 

Von der öffentlichen Bekanntmachung der Teileinziehung wird abgesehen, weil die Änderung von unwesentlicher Bedeutung ist (§ 8 Abs. 3 letzter Satz BbgStrG).

 

Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

(Der Bürgermeister war bei der Abstimmung nicht zugegen).