Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, gemäß § 6 und § 14 BbgStrG in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juni 1999, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Branden-burg am 23. Dezember 2003, in Kraft getreten am 1. Februar 2004, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke als Gemeindestraße zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr mit der Anlage 1 zu beschließen.
Gemarkung: Forst Flur: 41 Flurstücke: 907 und 909
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 21/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen
(Herr Otto und Herr Bischoff waren bei der Abstimmung nicht zugegen). |
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