Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Averdiek weist im Vorfeld der Behandlung zu den beiden Sanierungssatzungen nochmals auf den § 28 der Gemeindeordnung hin, der die Befangenheit regelt.
Herr Goldschmidt führte einleitend aus, dass es sich bei den beiden folgenden Vorlagen um eine nicht unerhebliche Tragweite im Stadtumbaubereich handelt. Die entsprechenden Unterlagen wurden bereits für die vorbereitenden Untersuchungen im Stadtumbau vorgestellt, in denen 13 Gebiete enthalten waren. Aus den 13 Gebieten wurden drei Stadtumbaugebiete ausgewiesen – Nordost – Innenstadt und das Rahmenplangebiet C.-A.-Groeschke-Straße.
Mit Beschluss der Sanierungssatzungen werden die bodenrechtlichen Fragen so wie in den bereits bekannten Sanierungsgebieten behandelt, d. h. es werden Ausgleichsbeträge von den Eigentümern durch die möglichen Bodenwerterhöhungen abzufordern sein, Straßenbaubeiträge werden nicht erhoben, es gilt die Sonderrechtslage für besondere steuerliche Abschreibungen für die Eigentümer und bis zum Jahresende auch noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Investitionszulage nach dem Investitionszulagegesetz für die Grundstückseigentümer. Alle Maßnahmen unterliegen einer umfassenden Verfügungs- und Veränderungssperre. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0 |
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