Frau Födisch stellt fest, dass 7 Stadtverordnete und 5 Sachkundige Einwohner anwesend sind
Frau Födisch stellt fest, dass 7 Stadtverordnete und 5 Sachkundige Einwohner anwesend sind. Sie weist auf den § 28 der Gemeindeordnung hin, der die Befangenheit regelt.