Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Erhöhung der Nutzungsentgelte um 15 % für städtisch genutzte Erholungsgrundstücke auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Ziffer 5 der Nutzungsentgeltverordnung, zuletzt geändert am 24.07.1997, i.V.m. § 20 Abs. 2 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes vom 21.09.1994, zuletzt geändert am 17.05.2002. Die Nutzungsentgelterhöhung wird zum 01.06.2005 wirksam.
Abstimmungsergebnis: 28/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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