Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Soziales, Herrn Meissner, wurde folgender Änderungsantrag gestellt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass zur Gesamtprojektumsetzung des Trägervereins der Evangelischen Grundschule Forst e. V. die Bereitstellung des Grundschulstandortes Eulo, Cottbuser Straße 151 in 03149 Forst (Lausitz) ab Schuljahr 2006/2007 erfolgt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die dazu notwendigen Pachtverträge abzuschließen. Als Nutzung sind vorgesehen: - einzügige Grundschule - Hortbetrieb in Verantwortung des Vereins Evangelische Grundschule Forst e. V. - Kitabetrieb in Verantwortung der evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz). Für die Finanzierung notwendiger Investitionen des Konzeptbestandteils Kita gilt der Haushaltsvorbehalt.
Herr Meissner begründete den Antrag folgendermaßen: Die Diskussion zur Vorlage insbesondere im Ausschuss für Kultur und Soziales hat gezeigt, dass es eine Reihe von Gründen gibt, die für den Grundschulstandort Eulo sprechen: 1. Der Antrag des Trägervereins bezieht sich auf den Grundschulstandort Eulo, weil sich hier das Gesamtprojekt in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde am besten verwirklichen lässt. 2. Der Investitionsbedarf am Standort Eulo ist geringen als in Noßdorf. 3. Der zeitweise Parallelbetrieb zweier Grundschulen am Standort Noßdorf wird sowohl vom Trägerverein als auch von der Grundschule Noßdorf kritisch angesehen. Darüber hinaus kann das Argument einer möglichst gleichmäßigen Verteilung der Grundschulstandorte im Forster Stadtgebiet für die Evangelische Grundschule keine Rolle spielen, das es sich hierbei um eine private Schule handelt, deren Einzugsgebiet nicht von der Stadt bestimmt werden kann. Bei einer Abstimmung im Kultur- und Sozialausschuss am 11. April 2005 zugunsten des Grundschulstandortes Eulo als Sitz einer Evangelischen Grundschule ergab sich für diese Vorschlag die Mehrheit.
Von der SPD- und der PDS-Fraktion wurde der Antrag voll unterstützt. Herr Lehmann von der CDU-Fraktion ging noch einmal auf frühere Schulbeschlüsse ein. Er bemerkte, dass der jetzt vorliegende Änderungsantrag von der Mehrheit der CDU-Fraktionsmitglieder getragen wird. Es gibt aber auch anderslautende Meinungen. Er bedauert auch, dass die Noßdorfer Schule selbst gegen den Standort Noßdorf mobil gemacht hat. Abschließend bemerkte Herr Lehmann, dass in Keune als auch in Noßdorf bisher niemand erkannt hat, wenn der heutige Änderungsantrag positiv beschlossen wird, was mit ihren Schulen in Kürze passiert und niemand sollte sicher sein, dass Keune zuerst geschlossen wird, es kann ebenso Noßdorf sein. Fakt ist, dass mit dem Standort Eulo die beiden Schulen im südlichen Teil über kurz der lang abgehängt werden. Frau Födisch bemerkte, dass sich ihre Fraktion auch mit dem Thema hinreichend beschäftigt hat. In diesem TOP geht es nur darum, dem Trägerverein ein Schulstandort anzubieten. Es geht nicht darum, welche Grundschulen in der nächsten Zeit geschlossen werden. Herr Buttermann erklärte, dass seine Fraktion sich grundsätzlich einverstanden erklärt, dass sich in Forst eine evangelische Schule ansiedelt. Schwierig war, dass in aller Kürze über den Standort entscheiden werden musste. Die FDP-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, da es noch viele ungeklärte Fragen zum Gesamtschulkonzept gibt.
Herr Tischer rief den Antrag von Herrn Meissner zur Abstimmung auf. Abstimmungsergebnis zum Antrag: 20/1/4, der Antrag wurde mehrheitlich angenommen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass zur Gesamtprojektumsetzung des Trägervereins der Evangelischen Grundschule Forst e. V. die Bereitstellung des Grundschulstandortes Eulo, Cottbuser Straße 151 in 03149 Forst (Lausitz) ab Schuljahr 2006/2007 erfolgt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die dazu notwendigen Pachtverträge abzuschließen. Als Nutzung sind vorgesehen: - einzügige Grundschule - Hortbetrieb in Verantwortung des Vereins Evangelische Grundschule Forst e. V. - Kitabetrieb in Verantwortung der evangelischen Kirchengemeinde Forst (Lausitz). Für die Finanzierung notwendiger Investitionen des Konzeptbestandteils Kita gilt der Haushaltsvorbehalt.
Abstimmungsergebnis: 21/1/4, mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag angenommen |
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