Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) - Sondernutzungsgebührensatzung -  

 
 
11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0382/2005/neu Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen in der Stadt Forst (Lausitz) - Sondernutzungsgebührensatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BaerwaldBezüglich:
SVV/0382/2005
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Bischoff fragte nach der Definition der Tarifstelle 14, Seite 5 der Satzung

Herr Bischoff fragte nach der Definition der Tarifstelle 14, Seite 5 der Satzung.

 

Herr Herzberg kommt zur Ausschusssitzung.

 

Frau Baerwald führte dazu aus, dass es sich hier im Unterschied zu der Tarifstelle 10 darum handelt, dass der Ladeninhaber seine vor dem Laden aufgestellten Waren auch verkauft.

 

Herr Blobel-Behrendt fragte an, welche Einnahmen durch die Sondernutzungsgebühren der Stadtkasse zugute kommen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob bestimmte Sachen nicht anders geregelt werden können, um so die Gewerbetreibenden zu unterstützen und nicht abzuzocken.

 

Dazu führte Frau Baerwald aus, dass aufgrund des Antrages der SPD- und PDS-Fraktion die Sondernutzungsgebührensatzung wie auch die Sondernutzungssatzung nochmals im Bau- und Umweltausschuss behandelt werden. Sie wies darauf hin, dass es einen gleichlautenden Antrag  bereits vor fünf Jahren gab und diese Problematik damals sehr umfassend und ausführlich erläutert wurde. An der Rechtslage hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts geändert. Die Sondernutzung ist nach wie vor eine über den Gemeingebrauch der Straße hinaus gehende Nutzung. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist, die Durchgangsbreiten müssen eingehalten werden. Die Sondernutzung ist eine reine Ermessensentscheidung der Verwaltung. Kritik wurden auch schon durch den Behindertenverband vorgetragen.

 

Weiterhin kann es nicht gewollt sein, nur bestimmte Nutzer zu bevorteilen. Es kann nicht sein, dass die Einzelhändler bevorzugt werden und das Aufstellen von Gerüsten und Aufhängen von Plakaten nicht berücksichtigt wird.

 

Die Frage zu den jährlichen Einnahmen von Sondernutzungsgebühren konnte nicht beant­wortet werden.

 

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.

 

Im Rahmen des Antrages der vorgenannten Fraktionen wurde seitens der Verwaltung eine Prüfung der Auslagen vor den Geschäften in der Berliner Straße und Cottbuser Straße vorge­nommen. Die Prüfung ergab, dass die beantragten Flächen teilweise überschritten wurden bzw. überhaupt keine Anträge vorlagen. Hier zeigt die Verwaltung schon eine gewisse Kulanz, da im Normalfall keine Überprüfung in dem Sinne durchgeführt wird.

 

Frau Baerwald führte aus, dass bereits vor der Ausschusssitzung mit dem Fraktionsvorsitzen­den der PDS-Fraktion ein ausführliches Gespräch zu dem vorgenannten Antrag geführt wurde. Von ihm wurde gewünscht, dass die Verwaltung die gemachten Ausführungen nochmals schriftlich übergibt. Von Herrn Paeschke wurden die Argumente der Verwaltung akzeptiert, so dass auch weiterhin eine Beantragung erfolgen wird, damit keine Ungleichbehandlung der einzelnen Tarif­stellen eintritt.

 

Von Herrn Kliche wurde gebeten, die schriftlichen Ausführungen allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen.


 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/3

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/1/0