Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten - Sondernutzungssatzung -  

 
 
11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0383/2005/neu Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten - Sondernutzungssatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BaerwaldBezüglich:
SVV/0383/2005
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Bischoff fragte an, wie er den § 4 c) zu verstehen hat

Herr Bischoff fragte an, wie er den § 4 c) zu verstehen hat. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass es sich hierbei um Sonderaktionen handelt, die kurzzeitig z. B. vom Eine-Welt-Laden, veranstaltet werden. Es handelt sich dabei vorrangig um das Aufstellen von Werbereitern. Die Werbeanlage darf nicht mehr als 50 cm in den Gehweg hineinragen. Diese Art der Sonder­nutzung ist erlaubnisfrei und nach § Abs. 3 anmeldepflichtig.

 

Auf die Anfrage von Herrn Kliche, wie oft diese erlaubnisfreie Sondernutzung beantragt werden kann, antwortete Frau Baerwald, dass dies bisher nicht durch die Gewerbetreibenden ausge­nutzt wurde, sondern nur für Sonderaktionen gilt.


 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/2

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/1