Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ausbauprogramm Gubener Straße  

 
 
12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Do, 19.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Grundstückeigentümer aus der Gubener Straße anwesend. Aus diesem Grund ließ Herr Kliche über das Rederecht für die Grundstückseigen­tümer abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0

 

Frau Baerwald informierte einleitend über die bereits durchgeführten Bürgerinformationsver­anstaltungen und wies nochmals deutlich darauf hin, dass der Verwaltung nach wie vor kein Fördermittelbescheid der Bewilligungsbehörde vorliegt und damit die Beiträge vorerst nur nach einer Kostenschätzung ermittelt wurden.

 

Herr Urbitsch stellte nochmals das technische Projekt zum Ausbau der Gubener Straße vor. Es handelt sich hierbei um eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr. Auf der Grundlage der Einordnung der Straße erfolgt der Ausbau. Die Straße wird erneuert und in einer Breite von 6,50 m ausgebaut. Der Straßenbelag erfolgt in Schwarzdecke, beidseitig eingefasst in Hoch­borde. Daran anschließend wird der Niederschlagswasserkanal verlegt und es erfolgt die Her­stellung eines beid­seitigen Rad- und Gehweges. Erstmals werden Pkw-Stellflächen im vorderen Bereich (hinter der Gärtnerei Buschan) sowie die Straßenbeleuchtung hergestellt.

 

Herr Kliche dankte Frau Baerwald und Herrn Urbitsch für die Ausführungen und erteilte an­schließend den Grundstückseigentümern das Wort, wobei er darauf verwies, die Redezeit von max. 5 min nicht zu überschreiten.

 

Herr Hecht fragte an, warum die Anschlusskosten umgelegt werden, wo doch bereits alle An­schlüsse schon vorhanden sind. Herr Przychodzki antwortete, dass die Kosten grundsätzlich auf dem erlassenen Ortsrecht der Stadt Forst (Lausitz), hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) in Verbindung mit der Abwasserabgabensatzung der Stadt Forst (Lausitz), basieren. Hierin ist festgeschrieben, dass bei Erneuerung von Anschlussleitungen ein Kosten­ersatz zu erheben ist.

 

Aufgrund des entstandenen Zwiegesprächs zwischen Herrn Hecht und Herrn Przychodzki wurde von Herrn Kliche nochmals darauf hingewiesen, Detailfragen im Rahmen eines persönlichen Vor-Ort-Termins zu klären und die Fragen hier auf das Wesentliche zu konzentrieren.

 

Frau Pommerenke fragte an, welche Auswirkungen die Verlegung der Anschlussleitungen auf die bestehenden Zäune und Hecken haben. Wer haftet für Schäden? Weiterhin wurde von ihr deutlich darauf hingewiesen, dass aus Kostengründen nur ein einseitiger Rad-/Gehweg gebaut werden soll. Von Herrn Przychodzki wurde erklärt, dass bereits mehrere Bauvorhaben in Ab­hängigkeit von Zäunen und Hecken durchgeführt wurden und dies bisher keine wesentlichen Probleme verursacht hat. Diese Stellen werden unterfahren und sind max. 0,60 m breit, so dass keine Beschädigungen auftreten. In Einzelfällen erfolgt eine Vor-Ort-Prüfung. Zum einseitigen Ausbau des Rad-/Gehweges erklärte Herr Urbitsch, dass die Straßenbauplanung so gestaltet wird, dass sie mit dem Straßenverkehrsrecht kompatibel ist. Jedes Projekt muss mit den maß­geblichen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden, u. a. Straßenverkehrsamt. Ent­sprechend dem Generalverkehrsplan der Stadt Forst (Lausitz) mit der Radwegeplanung und im Zusammenhang mit der Schulwegsicherung gilt grundsätzlich in Forst (Lausitz) die Festlegung, den Radfahrerverkehr bei überörtlichem und starkem innerörtlichen Verkehr losgelöst von der Straße zu führen. Es gibt keine Genehmigung, innerorts einen Radfahrer in beiden Richtungen zu führen. Möglich wäre ein einseitiger Radweg und ein einseitiger Rad-/Gehweg.

 

Herr Barz fragte an, wieso auf die Grundstückseigentümer eine Beitragshöhe von 90 % umge­legt wird. Weiterhin fragte er an, wieso ein einseitiger Rad-/Gehweg in der Sprem­berger Straße in Richtung Groß Jamno möglich ist.

 

Frau Baerwald erklärte, dass eine Beitragshöhe von 90 % der Gesamtkosten auf die Grund­stückseigentümer umgelegt wird, wenn es sich um eine erstmalige Herstellung handelt. Die Ab­rechnung erfolgt in diesem Fall nach dem Baugesetzbuch. In den neuen Bundesländern ist es so, dass es Anlagen gibt, an denen bestimmte Teileinrichtungen an vorhandenen Anlagen erstmalig hergestellt werden, so auch in der Gubener Straße. Diese Teileinrichtungen unter­liegen den Bestimmungen des Baugesetzbuches.

 

In Bezug auf den Radweg in der Spremberger Straße antwortete Herr Urbitsch, dass hier die Spremberger Straße nicht als Verkehrsanlage hergestellt worden ist. Sollte ein Ausbau dieser Straße erfolgen, wird auch ein beidseitiger Rad-/Gehweg angeordnet.

 

Herr Pommerenke unterstützt den Antrag seiner Mutter, nur einen einseitigen Rad-/Gehweg in der Gubener Straße anzuordnen. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass das die Meinung der meisten Grundstückseigentümer ist.

 

Frau Dressler bat die Verwaltung, nochmals zu prüfen, ob die Möglichkeit des einseitigen Ausbau eines Rad-/Gehweges besteht. Da von den Grundstückseigentümern diese Anlagen bezahlt werden müssen, sollten auch ihre Anregungen und Bedenken mit in die Entschei­dung einfließen.

 

Da immer wieder die Frage des Geldes, auch im Zusammenhang mit den Fördermitteln, gestellt wurde, wies Frau Baerwald wiederholt darauf hin, dass die Straße nicht gebaut wird, wenn es keine Förderung gibt. Erst wenn ein Fördermittelbescheid in der Verwaltung vorliegt, kann über den weiteren Verfahrensweg entschieden werden.

 

Herr Urbitsch erklärte, dass er nochmals Kontakt mit der Polizei und der Straßenverkehrsbe­hörde aufnehmen wird, um die Anregungen, Hinweise und Bedenken der Grundstückseigen­tümer nochmals zu besprechen. Es wird geprüft, welche Möglichkeiten rechtlich bestehen, den Radweg im Zweirichtungsverkehr auszuweisen. Er sicherte zu, dass das, was rechtlich möglich ist und die Kosten minimiert zum Einsatz kommen wird. Herr Kliche beauftragte die Verwaltung, im Ergebnis der Abstimmung mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde den Bau- und Um­welt­ausschuss zu informieren. Weiterhin regte er an, sobald der Bewilligungsbescheid bei der Ver­waltung vorliegt, eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

Herr Buschan fragte an, warum der Rad-/Gehweg nicht auf der anderen Seite geführt wird. Die Bewertung seines Grundstückes ist als landwirtschaftlich genutzt eingetragen und wird damit anders bewertet als Bauland; es ist eingetragenes Ackerland. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass dies ein spezielles Problem ist. Die Eintragung der Nutzungsart im Grundbuch, hier teilweise als land­wirtschaftliche Fläche bzw. Wohnfläche, ist beitragsrechtlich völlig unrelevant. Maßgeblich ist der Abrundungs- und Klarstellungsbereich. Diese Abrundungs- und Klarstel­lungs­satzungsatzung dient der eindeutigen Trennung von Innen- und Außenbereich. Würde es diese Satzung nicht geben, würden alle Grundstücke, die hinter der Bebauung keine bauliche Nutzung mehr haben, im vollen Umfange veranlagt werden. Das Grundstück von Herrn Buschan ist ein Zu­sammenhang von Wohnen und Betrieb.

 

Abschließend führte Herr Goldschmidt aus, dass die Stadt im Moment um EU-Fördermittel mit den Höchstsätzen kämpft. Was ab dem Jahr 2007 kommt, wird auf keinen Fall besser. In diesem Zusammenhang bat er um eine faire und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Grundstückseigentümer.