Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - 1. Beschluss zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung 2. Beschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Keune 2.1 Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken 2.2 Satzungsbeschluss   

 
 
9. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0286/2004/neu 1. Beschluss zur Aufhebung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2a BauGBMaßnahmenG für die Ortslage Keune in der Fassung der 1. Änderung
2. Beschluss zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Stadt Forst (Lausitz), Ortslage Keune
2.1 Beschlussempfehlung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken
2.2 Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr OlheideBezüglich:
SVV/0286/2004
Federführend:Planungsamt   

Herr Olheide erläuterte den Ausschussmitgliedern kurz, dass dieser Beschluss neu gefasst werden muss, da die bisherige Hauptsatzung für ungültig erklärt wurde

Herr Olheide erläuterte den Ausschussmitgliedern kurz, dass dieser Beschluss neu gefasst werden muss, da die bisherige Hauptsatzung für ungültig erklärt wurde. Die Beschlussfassung erfolgt jetzt auf der Grundlage der neu erlassenen Hauptsatzung. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Diese Verfahrensweise gilt auch für die folgenden zwei Beschlussvorlagen.

 

Herr Buttermann fragte in diesem Zusammenhang an, warum durch Änderung von Sitzungs­terminen wiederholt Austauschblätter für bereits gefertigte Beschlussvorlagen den Stadtverord­neten übergeben werden. Hier könnte durch Ansage in dem jeweiligen Gremium die Änderung per Handschrift durch die Stadtverordneten selbst vorgenommen werden. Er sieht Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.

 

Frau Baerwald führte dazu aus, dass gerade solchen formellen Fehler bei Gerichtsverfahren einer Prüfung unterzogen werden. Um diesen Fall auszuschließen, werden Austauschblätter gefertigt.


 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/1