Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestätigung der Entwurfsplanung Straßenbau Skurumer Straße  

 
 
15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.08.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0466/2005 Bestätigung der Entwurfsplanung Straßenbau Skurumer Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tzscheuschner
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Kornegger, Petra

Herr Herzberg kommt zur Ausschusssitzung

Herr Herzberg kommt zur Ausschusssitzung.

 

Herr Urbitsch erläuterte anhand der Vorlage die Entwurfsplanung zum Straßenbau Skurumer Straße. Das Bauvorhaben unterteilt sich in drei Bauabschnitte:

 

1.      BA – von Skurumer Straße bis Triebeler Straße
Es ist vorgesehen, in nördlicher Richtung einen gemeinsamen Rad-/Gehweg herzustellen. In südlicher Richtung soll der Radweg von der Bustasche bis zur C.-A.-Groeschke-Straße entlang der vorhandenen Bordsteinkante aufgrund des Rückbaus des Wohnblockes geführt werden.

 

2.      BA – von Triebeler Straße bis Muskauer Straße
Hier ist der Bau eines beidseitigen Rad-/Gehweges einschließlich Fahrbahnerneuerung incl. Entwässerungsrinne vorgesehen.

 

3.      BA – von Muskauer Straße bis B 112
Dieser Abschnitt ist Kreisstraße. Hier erfolgt die Herstellung eines einseitigen Rad-/ Gehweges in nördlicher Richtung.

 

In allen Abschnitten werden an der Straßenbeleuchtung lediglich die Ausleger und Beleuch­­tungskörper erneuert.

 

Herr Winkler fragte an, ob sich der Bau des beidseitigen Rad-/Gehweges von der Triebeler Straße bis zur Muskauer Straße drastisch auf die Beiträge für die Grundstückseigentümer auswirkt. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass es sich bei dem Bauvorhaben um eine GVFG-Förderung handelt, wo der Anteil der Grundstückseigentümer nicht gefördert wird. Aus diesem Grund wird es sicherlich Diskussionen zum 2. Rad-/Gehweg geben. Aus Sicht der beteiligten Behörden und der Bedeutung der Straße wird jedoch der 2. Rad-/Gehweg in jedem Falle befürwortet und als notwendig angesehen (Umleitungsstrecke der BAB). Er verwies in diesem Zusammenhang auf ein Rund­schreiben des Deutschen Städtetages, in dem die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer mit Nachdruck hervorgehoben wird.
 

Auf die Frage von Herrn Winkler zur Parksituation antwortete Herr Urbitsch, dass dies bisher noch nicht diskutiert wurde und es noch keinen Beschilderungsplan gibt.

 

Herr Blobel-Behrendt fragte nach den Kostenunterschied zwischen einseitigem und beidseitigem Rad-/Gehweg. Dazu antwortete Herr Urbitsch, dass die Berechnung erst in den nächsten Tage in Vorbereitung auf die Bürgeranhörung durch das Bauverwaltungsamt erfolgt. Aus der Erfah­rung aus anderen Straßen ist jedoch mit einem Unterschied von ca. 0,70 EUR/m² anrechenbare Grundstücksfläche zu rechnen. In diesem Zusammenhang bat Herr Winkler um eine Kostenkalkulation für einen einseitigen Rad-/Gehweg und einen beidseitigen Rad-/Gehweg. Der Ausschuss ist darüber nochmals zu informieren.

 

Herr Goldschmidt wies darauf hin, dass der Ausschuss die Interessen der Öffentlichkeit und Allgemeinheit vertreten sollte. Es muss darüber Klarheit herrschen, ob es aus verkehrs­technischen Gründen angebracht ist, den Fahrradverkehr von der Straße zu nehmen.

 

Herr Bischoff bat abschließend darum, nach Durchführung der Bürgerinformation das Ergebnis im Ausschuss nochmals vorzustellen. Auf jeden Fall ist die Sicherheit der Fahrradfahrer zu gewährleisten.


 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/1