Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Bürgermeister beantragte gemäß § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz) die Aufnahme der
Beschlussvorlage SVV/0577/2005 Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Grundstückseigentümer im Anliegerbereich der Skurumer Straße, Teilabschnitt Triebeler Straße - Muskauer Straße, vom 04.11.2005
und der Beschlussvorlage SVV/0560/2005 Beschluss über die Verfahrensweise zum eingereichten Bürgerbegehren der Grundstückseigentümer im Anliegerbereich der Skurumer Straße, Teilabschnitt Triebeler Straße - Muskauer Straße, vom 04.11.2005
in den öffentlichen Teil der Tagesordnung . Das Bürgerbegehren war am 07.11.2005 in der Stadt Forst eingegangen und konnte somit nicht regulär in die Tagesordnung aufgenommen werden. Da es sich um eine Angelegenheit handelt, die im Interesse der Antragsteller keinen Aufschub duldet, bat er um Aufnahme der Vorlagen in die Tagesordnung am 18.11.2005. Der Vorsitzende schlug vor, die Beschlussvorlagen im TOP 28.1 unter der Überschrift Bürgerbegehren zu behandeln. Die Beschlussvorlage SVV/0577/2005 erhält den Unterpunkt 28.1.1 und die Beschlussvorlage SVV/0560/2005 den Unterpunkt 28.1.2.
Herr Paeschke von der "Die LINKE.PDS-Fraktion" beantragte die Aufnahme eines Beschlussantrages bezüglich der Ärztesituation in Forst und Umgebung.
Der Vorsitzende schlug vor, diesen Beschlussantrag als TOP 28.2 aufzunehmen.
Abstimmung zum Antrag auf Aufnahme der BV SVV/0557/2005 als TOP 28.1.1 und der BV SVV/0560/2005 als TOP 28.1.2.: 25/0/0, einstimmig angenommen Abstimmung zum Antrag der "Die LINKE.PDS-Fraktion: 25/0/0, einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis zur öffentlichen Tagesordnung in der erweiterten Form: 25/0/0, einstimmig angenommen |
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