Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Fernsehübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12.1
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Fr, 30.06.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:06
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0703/2006 Fernsehübertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Paeschke
Federführend:Fraktion Die Linke. Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Paeschke erläuterte die von der „Die LINKE

Herr Paeschke erläuterte die von der “Die LINKE.PDS-Fraktion” eingebrachte Beschlussvorlage. Herr Lehmann betonte, dass dieser Vorlage vom Grundsatz her zugestimmt werden könne, wenn sicher gestellt ist, dass die gesamte Sitzung übertragen wird und nicht nur Themen, die dem Stadtkanal angenehm sind. Herr Behrendt äußerte dazu, dass die Facharbeit in den Ausschüssen erfolgt. Die SVV wird entweder zur persönlichen oder zur parteilichen Darstellung genutzt.

Herr Paeschke bemerkte zu den Äußerungen von Herrn Lehmann, dass seine Fraktion bereit ist, über Vertragsinhalte mit den anderen Fraktionen und dem Stadtkanal zu diskutieren.

Frau Födisch erklärte, dass ihre Fraktion der Vorlage solange nicht zustimmen wird, bis die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass alle Forster Bürger, auch die in den Ortsteilen, den Stadtkanal empfangen können.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Dem Forster Stadtkanal  ist es ab sofort gestattet den öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung übertragen. Der Stadtkanal entscheidet selbst welche Teile der Sitzung ausgestrahlt werden. Wenn ein Tagesordnungspunkt ausgewählt wird, ist er vollständig zu übertragen. Wenn die Rede des Bürgermeisters gezeigt wird, ist auch die darauf folgende Aussprache zu übertragen.

Eine finanzielle Vergütung erfolgt nicht.

 

Abstimmungsergebnis: 18/5/1, die Vorlage wurde abgelehnt, da lt

Abstimmungsergebnis: 18/5/1, die Vorlage wurde abgelehnt, da lt. Gemeindeordnung Einstimmigkeit gefordert ist