Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bestellung der Personen für die Einigungsstelle und Berufung des unparteiischen Vorsitzenden gemäß § 71 (3) Personalvertretungsgesetz Brandenburg für die Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 29
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 22.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:50
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0729/2006 Bestellung der Personen für die Einigungsstelle und Berufung des unparteiischen Vorsitzenden gemäß § 71 (3) Personalvertretungsgesetz Brandenburg für die Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Görs
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Görs, Karin

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) bestellt namentlich die Mitglieder der zuständigen obersten Dienstbehörde und deren jeweilige Stellvertreter im Verhinderungsfalle als Mitglieder der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz).

 

Die Liste der namentlich benannten Mitglieder der Einigungsstelle ist als Anlage der Erläuterung beigefügt.

 

2. Des Weiteren bestellt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) mit sofortiger Wirkung Herrn Andreas Koark, Richter am Verwaltungsgericht Cottbus, zum unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Forst (Lausitz).

 

Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen