Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg (KAG Bbg) i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) und des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) hier: Straßenbau Euloer Straße- Abschnittsbildung Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Goethestraße  

 
 
17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 22.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:50
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0733/2006 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg (KAG Bbg) i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz) und des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Straßenbau Euloer Straße - Abschnittsbildung Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Goethestraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Starick verwies auf ein in diesem Zusammenhang ungelöstes Problem

Herr Starick verwies auf ein in diesem Zusammenhang ungelöstes Problem.

Der Parkplatz, der im Hinterhof des Sportplatzes I des SV-Süden ist sollte mit 2 Busplätzen bedient werden und es war zugesagt, eine Verkehrsberuhigung mit unterschiedlichen Möglichkeiten vom Platz 1 von der Waldstraße zu Platz 2 über die Euloer Straße zu schaffen.

 

Frau Baerwald erklärte, dass  es sich bei dieser Vorlage um die reine beitragsrechtliche Trennung der Anlage und die Bildung der Abschnitte handelt.

Um die Abschnitte bildlich darzustellen wurde die vorhandene computermäßig zusammengestellte Anlage zur Verfügung gestellt.

Frau Baerwald erklärte sich bereit, die Angelegenheit von Herrn Starick im nächsten Planungsausschuss auf die Tagesordnung zu bringen.

 

Zum Verständnis zu dieser Vorlage stellte Herr Tischer fest, 

1.      Der Vorlage angefügte Anlage 1 dient ausschließlich der räumlichen Darstellung des Abrechnungsabschnittes.

2.      Die Darstellung der Baumaßnahmen in der Anlage 1 werden damit nicht bestätigt. Die

eigentliche Bauausführung wird in einer weiteren Vorlage geregelt.

 

Herr Starick äußerte die Bitte, bei der verkehrsrechtlichen Gestaltung eingezogen zu werden.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abschnittsbildung Straßenbau Euloer Straße, von Kreisverkehr B 112 / L 49 bis Goethestraße, lt. Anlage 1.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis: 22/0/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 22/0/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen