Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 5, 6 und 7 BauGB im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd "An der Bundesautobahn A 15"  

 
 
Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0917/2007 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
hier: Satzungsbeschluss über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 5, 6 und 7 BauGB im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd "An der Bundesautobahn A 15"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Der Bürgermeister, Herr Goldschmidt, erläuterte zuerst den Inhalt und die Notwendigkeit der Vorlage

Der Bürgermeister, Herr Goldschmidt, erläuterte zuerst den Inhalt und die Notwendigkeit der Vorlage.

 

Von Herrn Paeschke wurde gebeten, seine Fragen und die Antworten in der Niederschrift festzuhalten:

 

1.      Welche Voruntersuchungen sind auf diesem Gelände vorgenommen worden und mit welchen Gesamtkosten für diese Entwicklungsmaßnahmen muss die Stadt rechnen, wobei vor allem interessiert, was als Gesamtkosten der Stadt bleiben, die also nicht förderfähig sind bzw. die nicht im vollen Umfang gefördert werden.

 

Antwort von Herrn Goldschmidt:

Die gesetzlichen, technischen Voruntersuchen wurden durchgeführt, wie aus der Vorlage zu entnehmen ist. Die Voruntersuchungen beziehen sich auf Baugrunduntersuchungen, Bauvermessungsarbeiten, Inanspruchnahmemöglichkeiten, auf die Beteiligung Träger anderer Behörden, inwieweit dort Nutzungseinschränkungen welcher Art auch immer, sichtbare als auch unsichtbare vorliegen können.

Die Erschließungskosten sind in Abhängigkeit mit dem zu entwickelnden Gebietes zu sehen, insbesondere welches Unternehmen sich ansiedeln wird. Deshalb können seriöse und konkrete Aussagen zu  den Kosten der zur Entwicklung des Gebietes, insbesondere der Erschließungskosten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Es ist mit dem Land Brandenburg, insbesondere mit dem Wirtschaftsministerium und mit dem Minister Junghanns abgesprochen, dass, obwohl Forst kein regionales Entwicklungszentrum ist, die Förderung für ein regionales Entwicklungszentrum erhalten wird. Die Förderung würde sich dann bei 80 % der Gesamterschließungskosten entsprechend der Förderrichtlinie GAI erstrecken. In welchen Jahren welche Kosten auftreten ist noch nicht bekannt. Es ist auch nicht notwendig im Rahmen des Satzungsbeschlusses über eine Entwicklungsmaßnahme, wenn die Investition noch nicht bekannt ist, diese Überlegungen zu erbringen, sondern es geht darum, Untersuchungen zu erbringen, ob eine geordnete Erschließung möglich ist, wenn ja, Varianten zu erarbeiten. Welche Variante dann zum Einsatz gebracht wird richtet sich in Abhängigkeit  der zu realisierenden Investition.

 

Fragen 2 und 3 von Herrn Paeschke:

2.      Grundstückserwerbskosten sind nicht förderfähig. Die 60 ha müssen erst einmal vorfinanziert werden. Woher kommen die Gelder?

3.      Kann man nach dem heutigen Stand sagen, dass  dieses Gelände für Ansiedlungen aller Art geeignet ist?

 

Antwort Herr Goldschmidt zur Frage 2

Grunderwerbskosten sind Durchgangserwerb, die Grundstücke werden weiter veräußert, so dass man davon ausgeht, dass es dabei keine finanzielle Probleme gibt. Die Frage kann man so verstehen, wann die Grunderwerbskosten anfallen und ob es da eine größere zeitliche Differenz zur Veräußerung gibt. Das Gesetz sieht vor, dass der Grunderwerb durchgeführt wird, wenn es notwenig ist.  Dies ist aus dem Baugesetzbuch herauszulesen. Voraussetzung ist, dass dies von der Stadt haushaltlich abgesichert wird. Es ist also nicht vorgesehen, bevor die Stadt  nicht in intensive Verhandlungen eintritt, den Grunderwerb durchzuführen.

 

Antwort Herr Goldschmidt zur Frage 3:

Die Satzung über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme trifft selbstverständlich noch keine Aussagen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung.

Aus der Satzung heraus ergibt sich nur die Feststellung, dass die Stadt das Gebiet für eine großflächige Ansiedlung erweitern möchte,  d.h., das wird erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geklärt in Form einer Angebotsplanung. Die Angebotsplanungen inklusive aller erforderlichen Untersuchungen  und Gutachten werden so durchgeführt, dass ermittelt werden kann (feststeht), was maximal im Rahmen der europäischen und der deutschen Umweltvorschriften möglich ist. Auf die Frage, ob alles angesiedelt werden kann, kann jetzt schon gesagt werden, dass dies nicht der Fall sein wird.

Angenommen es kommt zu einem schnellen großflächigen Ansiedlungsbegehren an dieser Stelle, dann werden schnellstens Informationen zu technischen und umweltrelevanten Daten vom Fiskus bzw. der einzubindenden Fachbehörden kommen, die parallel zum Bebauungsplanverfahrens und Ansiedlungsbegehren zusammenzufügen und abzustimmen sind und es wird eine nachfrageorientierte Planung aufgestellt, die selbstverständlich auch dem Rahmen der europäischen und bundesdeutschen Vorschriften entsprechen wird.

 

Weitere Anfragen von Frau Schwarzenberg zu möglichen Investoren, zu den Ansiedlungsbedingungen und zum Umfang der Erschließungskosten wurden von Herrn Goldschmidt beantwortet.

 

Zur Anfrage von Herrn Paeschke zur Nutzung der vorhandenen Fläche des Point 36 erklärte Herr Goldschmidt, dass sich diese Flächen nicht im Eigentum der Stadt Forst befinden und dass das Land Brandenburg sich bisher gegen diesen Standort entschieden habe. 

 

Herr Paeschke bezog sich auf den Pkt. 3.2 der Anlage 3, wonach das Vorhaben keine besiedelten Bereiche betrifft. Im Folgenden steht aber, dass es eine Simmersdorfer Siedlung gibt, und dass direkt an bzw. auf diesem Gebiet  4 bzw. 2 Grundstücke stehen. Herr Paeschke bezog sich dabei besonders auf die damit im Zusammenhang stehende Lärmbelästigung die evtl. bei einem 24-stündigen Schichtbetrieb auf die Anwohner zukommen könnten.

 

Antwort Herr Goldschmidt:

In dem vorhandenen Gewerbegebiet gibt es ebenfalls Wohnansiedlungen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden Fragen bzgl. Abstandsflächen, Abstandsbepflanzungen u.a. Maßnahmen geprüft die notwenig sind, um die gesetzlichen Mindestwerte einzuhalten.

 

Herr Buttermann gab an die “DIE LINKE.PDS-Fraktion die Bemerkung, dass sie all diese Fragen mit der Verwaltung vorab hätte klären können. Andere Fraktionen  nutzen auch den direkten Weg zur Verwaltung.

Die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen wurden bereits in der Vergangenheit beantwortet.

Die Stadtverordneten wurden von Anfang an in die Problematik einbezogen. Von der Verwaltung wurde bisher zu diesem Thema eine gute Arbeit vorgelegt.

 

Herr Dr. Wußmann erklärte, dass die Stadt Forst eine Arbeitslosenquote von 20 % hat. Die Bürger erwarten von der SVV ein klares "Ja” zu diesem Thema. Hier tut sich eine Chance auf, die man in keiner Weise in Frage stellen darf.

 

Herr Averdiek erklärte, dass seine Fraktion voll hinter dem Vorhaben stehe und eine klare Zustimmung geben wird, denn es geht um die mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 165 Abs. 5, 6 und 7 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd “An der Bundesautobahn A 15”.

 

Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 15/0/7, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 15/0/7, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen