Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Information/Vorstellung der Änderungen zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) / Integriertes Städtebauliche Entwicklungskonezpt (INSEK)  

 
 
24. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Planungsausschuss
Datum: Do, 14.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Geisler informierte einleitend darüber, dass das integrierte Stadtentwicklungskonzept weiter fortgeschrieben und erweitert wurde und dieses am 30

Frau Geisler informierte einleitend darüber, dass das integrierte Stadtentwicklungskonzept weiter fortgeschrieben und erweitert wurde und dieses am 30.06.2007 beim Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung vorliegen muss. Für die Verwaltung ist es wichtig, im Ergebnis dieses Planungsausschusses ein Votum der Ausschussmitglieder zu bekommen.

 

Herr Reibetanz von der Gruppe Planwerk stellte die entsprechenden Neuerungen gegenüber des vorgestellten Konzeptes anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Mit dem durch das Kabinett des Landes Brandenburg im Januar 2006 beschlossenen Masterplan “Starke Städte – Stadtumbau” wurde die Förderpolitik des MIR in den Bereichen Stadtentwicklung und Woh­nungswesen neu ausgerichtet. Neben den Aussagen zur Konzentration der Stadtentwicklung, vor allem auf die Innenstädte und ausgewählte Handlungsfelder, wurde eine Spitzenförderung, basierend auf dem EFRE-Schwerpunkt “Nachhaltige Stadtentwicklung” eingeführt. Vorausset­zung für den Einsatz der Spitzenförderung ist die Erstellung eines Integrierten Stadtentwick­lungskonzeptes INSEK durch die Städte. Methode und Inhalte der INSEK sollen entsprechend einer Arbeitshilfe zur Erstellung von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten INSEK vom Dezember 2006 erarbeitet werden. Da die Anforderungen an das INSEK überwiegend durch das mit den Fachämtern bis Frühjahr 2007 bereits weitgehend erarbeitete und abgestimmte Städte­bauliche Entwicklungskonzept der Stadt Forst (Lausitz) erfüllt werden, wurde das INSEK mit spe­zifischen Anforderungen, vor allem hinsichtlich der Formulierung von Schlüsselmaßnah­men, für die Spitzenförderung nachträglich integriert und abgestimmt.

 

Schlüsselmaßnahmen sind gemäß Arbeitshilfe solche Maßnahmen, die

 

Ø      eine besondere Bedeutung für die gesamtstädtische Entwicklung und die Erreichung der darge­stellten Entwicklungsziele entfalten,

 

Ø      fachlich direkt oder indirekt die jeweiligen lokalwirtschaftlich und wissensorientierten Potenziale in besonderem Maße ansprechen sowie die verkehrlichen Bedingungen verbessern,

 

Ø      zeitlich innerhalb des Interventionsraums 2007 bis 2013 mit besonderem organisatorischen und finanziellen Engagement umgesetzt bzw. vorangebracht werden sollen,

 

Ø      räumlich auf städtische Teilräume, wie Bahnhofsumfelder oder Entwicklungsachsen mit klar definierten Einzelmaßnahmen bezogen sind,

 

Ø      in besonderem Maße finanzielle und/oder strategische Unterstützung durch das Land benötigen (Spitzenförderung), (MIR),

 

Ø      in einem integrativen Sinn ausgewählte Maßnahmenbereiche für die Stadtentwicklung bündeln und die aus mehreren Teilprojekten bestehen sollten und die Synergien zwischen unterschied­lichen Handlungsfeldern anstreben.

 

Schlüsselmaßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) in Reihenfolge ihrer Bedeutung sind:

 

1.      Marktplatz

2.      Verwaltungs- und Verflechtungsbereich Kreis – Zentrum

3.      Aufwertung Mühlgraben

 

Alle drei Schlüsselmaßnahmen sind von besonderer Bedeutung für die gesamtstädtische Ent­wicklung, sind räumlich auf den Entwicklungsschwerpunkt Innenstadt bezogen und folgen dem räumlichen Leitbild.

 

Bei der Schlüsselmaßnahme Marktplatz geht es um die Aufwertung und Revitalisierung des historischen Stadtkerns, vor allem hinsichtlich seiner Gelenkfunktion zwischen dem neuen merkantilen Bereich um Cottbuser Straße / Promenade / Berliner Straße mit Kaufland (Ent­wicklungsmaßnahme Promenade) und der Entwicklungsorientierung in Richtung Neiße i.V. mit einer neuen Brücke nach Polen (Lange Brücke). Die Schlüsselmaßnahme umfasst den Markt­platz selbst sowie eine Reihe von Maßnahmen im Kontext mit einer angestrebten Aufwertung des Umfeldes und wichtiger Entwicklungsachsen.

 

Die Schlüsselmaßnahme Verwaltungs- und Verflechtungsbereich Kreis – Zentrum zielt auf eine nachhaltige Belebung des Bereiches um Kreisverwaltung und OSZ sowie eine engere Ver­flechtung dieses Nutzungsschwerpunktes mit der Innenstadt. Hauptprojekt ist das Neißezentrum für Wissen, Wirtschaft und Kultur (NWWK). Dabei geht es um eine Zusammenlegung von Bibliothek, Museum sowie Kreis- und Stadtarchiv i.V. mit weiteren Funktionen in der ehemaligen Pürschel-Fabrik auf dem Grundstück Heinrich-Werner-Straße 15. Weitere Maßnahmen sind vor­gesehen zur Integration und Aufwertung des Umfeldes. In dem Bereich arbeiten derzeit rd. 700 Mitarbeiter der Kreisverwaltung und werden rd. 3.000 Schüler ausgebildet.

 

Bei der dritten Schlüsselmaßnahme geht es um die Attraktivierung des Mühlgrabens, seiner Aufwertung als innerstädtischer Erlebnisbereich. Neben Maßnahmen zur Renaturierung und zur Entwicklung durchgängiger flankierender Grünzüge gehören zu dieser Schlüsselmaßnahme auch die Beseitigung bzw. Wieder- oder Zwischennutzung von brach gefallenen Industrie- und Gewerbearealen mit erheblichen Bau- und Flächenpotenzialen, aber zurzeit auch mit erheblichen Störungen für Stadtbild und Funktionszusammenhänge im Umfeld des Mühlgrabens.

 

Im Folgenden werden die Projekte der einzelnen Schlüsselmaßnahmen aufgeführt:

 

Bereich Marktplatz

 

Zur Schlüsselmaßnahme Marktplatz gehören (bisher) folgende Projekte:

 

Ø      Umbau und Neugestaltung des Marktplatzes zum zentralen Stadtplatz mit hohen Aufent­halts- und Gestaltqualitäten. Umpflasterung mit Natursteinpflaster, Ver- und Entsorgungsanschlüsse für den auf den Marktplatz verlegten Wochenmarkt (in Verlängerung der Cottbuser Straße), Reduzierung des motorisierten Verkehrs durch die weitere Umsetzung des Verkehrskonzeptes (VZ 325 / Teilsperrung)

 

Ø      Sanierung der Gebäudehülle der Stadtkirche St. Nikolai

 

Ø      Umnutzung / Sanierung des ehemaligen Kaufhauses Lindenstraße 4, Umbau für neue Nutzungen, ggf. Verbesserung der Vertikalerschließung, Sanierung der Außenhaut, Aufwertung der grundstücksbezogenen Freifläche

 

Ø      Sanierung des ehemaligen Gutenberghauses Lindenplatz 15

 

Ø      Freifläche zwischen Markt und Am Haag, Eigentümer: FWG und Gemeinschaftseigentum von FWO und FWG, Aufhebung des Gemeinschaftseigentums und Zuordnung zu den beiden Woh­nungsunternehmen, Aufwertung der Grundstücksfreiflächen Amtstraße 2-14, Aufwertung der brach gefallenen Grundstücke Am Markt 9-16 und Am Haag 14-18a und 20-30 mit kleinteiligen Gestaltungsmaßnahmen, längerfristige Option für eine städtebauliche Neuordnung und –ent­wicklung, Einziehung der ehemaligen Jägerstraße

 

Ø      Teilabriss, Teilrückbau und Aufwertung der Bebauung um den Marktplatz, Mühlenstraße 2-6, 8-16, 1-11, Amt Markt 5-7, Haagstraße 2-8 und 10-22, Teilrückbau auf 3 bzw. 4 Geschosse, Aufwertung der Fassaden, ggf. Grundrissänderungen für altersspezifisches Wohnen

 

Ø      Teilrückbau und Neugestaltung der Bebauung am Berliner Platz, Cottbuser Straße 16a-20, Eigentum der Forster Wohnungsbaugesellschaft

 

Ø      Neugestaltung Mühlenstraße einschließlich Gutenbergplatz (ohne Grüninsel Gutenbergplatz), Aufwertung der Mühlenstraße als wichtige stadträumliche und verkehrliche Verbindung zwischen Zentrum und der Neiße mit einer neuen innerstädtischen Brücke, Neugliederung der Verkehrsflächen, Erneuerung der Beläge und der Straßenbeleuchtung, Baumpflanzungen Straßenfläche insgesamt rd. 8.700 m²

 

Ø      Aufwertung und Umbau des Kegeldamms mit attraktiver Promenade an der Neiße

 

Ø      Sanierung und Aufwertung des Umfeldes der alten Mühle am Mühlgraben, Mühlenstraße 25, Standortentwicklung i.V. mit dem Grünzug entlang des Mühlgrabens

 

Ø      Umnutzung und Sanierung der Realschule Amtstraße 12a

 

Ø      Sanierung und Revitalisierung des Altbauensembles Gutenbergplatz 8, 11-13, Mühlenstraße 39/41, Kegeldamm 3 einschließlich der öffentlichen Räume

 

Ø      Reaktivierung, Umnutzung des ehemaligen Hotels “Forster Hof”

 

 

Verwaltungs- und Verflechtungsbereich Kreis – Zentrum

 

Zu dieser Schlüsselmaßnahme gehören folgende Projekte:

 

Ø      Entwicklung des Neißezentrums für Wissen, Wirtschaft und Kultur (NWWK) in der ehemaligen Pürschel-Fabrik auf dem Grundstück Heinrich-Werner-Straße 15, Sanierung und bauliche Er­gänzung für die Zusammenlegung von Bibliothek, Museum sowie Kreis- und Stadtarchiv i.V. mit weiteren Funktionen und Dienstleistungen.

 

Ø      Neugestaltung Heinrich-Werner-Straße, Umbau und Aufwertung des Straßenraumes als wichtige stadträumliche Verbindung zum Zentrum, Straßenfläche insgesamt rd. 4.800 m²

 

Ø      Neugestaltung Inselstraße / Heinrich-Heine-Straße, Umbau und Aufwertung des Straßen­raumes im Umfeld des Kreishauses und Neißezentrums

 

Ø      Grünzug am Mühlgraben

 

 

Aufwertung Mühlgraben

 

Zu dieser Schlüsselmaßnahme gehören folgende Projekte:

 

Ø      Renaturierung des Gewässers

 

Ø      Weiterentwickeln flankierender Grünbereiche mit differenzierter Gestaltung

 

Ø      Maßnahmen zur Gestaltung besonderer Orte

 

Ø      Neuanlage und Ausbau begleitender Fuß- und Radwege

 

Ø      Aufwertung und Entwicklung innerstädtischer Industriebrachen

-           Entwicklung und Aufwertung der Industriebrache Heinrich-Werner-Straße 20

-           Planckstraße 6-8 (ehemals Forster Tuchfabriken)

-           Max-Fritz-Hammer-Straße 4 (ehemalige Tuchfabrik)

-           Kirchstraße 6 (ehemalige Tuchfabrik)

-           Heinrich-Werner-Straße (ehemals Forster Tuchfabriken)

-           Parkstraße 14 (ehemals Forster Tuchfabriken)

-           Tuchfabrik Inselstraße (ehemals Tuchfabrik Senftleben)

-           Blumenstraße 6 (ehemaliger gewerblicher Teilbereich)

 

Herr Averdiek dankte Herrn Reibetanz für die Ausführungen und bat um Meinungsäußerung. In diesem Zusammenhang wollte Herr Averdiek von der Verwaltung wissen, was jetzt zu diesem Vortrag vom Ausschuss erwartet wird. Er hätte sich gewünscht, dass entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestanden hätten, um eine Entscheidung zu treffen.

 

Frau Geisler führte dazu aus, dass drei Schwerpunktbereiche benannt wurden, die lediglich im INSEK zusammengefasst wurden. Fest steht, dass das INSEK am 30.06.2007 beim Ministerium vorliegen muss. In dem Vortrag von Herrn Reibetanz wurden die Schwerpunktbereiche nochmals vorgestellt. Es ist aber weiterhin möglich, Hinweise, Ergänzungen und Änderungen einzuarbeiten, da das INSEK fortschreibungsfähig ist. Es wäre schön, wenn das Votum des Ausschusses gegeben würde, dass die Verwaltung auf der Grundlage des vorgestellten INSEK weiter arbeiten und dieses beim Ministerium in dieser Form eingereicht werden kann.

 

Herr Averdiek ist jedoch der Meinung, dass eine detaillierte Information der Ausschussmitglieder zum INSEK bisher nicht erfolgte und daher auch kein Votum abgegeben werden kann. Er wünscht sich eine entsprechende Vorlage, worüber dann auch eine Abstimmung erfolgen kann.

 

Frau Geisler wies darauf hin, dass ein Beschluss zum Einreichen des INSEK am 30.06.2007 nicht erforderlich ist. Für die Verwaltung ist es wichtig, dass dieses Konzept in der Form vorge­legt werden kann.

 

Herr Tilgner vermisste entsprechende Maßnahmen im Bereich des Rosengartens, wie z. B. altes FDGB-Heim, altes NVA-Gelände. Dazu führte Herr Reibetanz aus, dass es sich um ein städte­bauliches Entwicklungskonzept handelt, welches vor allem Maßnahmen im Bereich der Stadt­umbaukulisse benennt. Hier geht es vor allem um die Innenstadtentwicklung, wie z. B. Markt­platz, Kreishaus und Mühlgrabenbereich.

 

Herr Menzel wies darauf hin, dass im Bereich Heinrich-Werner-Straße auch die Brücke erneuert werden müsste und fragte an, ob dies Inhalt des INSEK ist. Dazu antwortete Herr Reibetanz, dass Detailmaßnahmen in den vorgenannten Handlungsgebieten dargestellt sind.

 

Herr Kunick führte aus, dass er mit diesem Konzept aus heutiger Sicht und mit heutigem Kenntnisstand leben kann. Für ihn wäre wichtig, dass auch der Forster Hof mit integriert wird.

 

Herr Herzberg fragte an, welchen Bestand das Endkonzept hat. Dazu führte Herr Goldschmidt aus, dass der Planungshorizont eine Prozessplanung ist, d. h. die Entwicklungsziele sind zu beobachten. Es müssen die Maßnahmen kontinuierlich erfasst  und immer wieder fortgeschrie­ben werden. Der Planungsausschuss wird jährlich oder zweijährlich im Rahmen des Monitoring neue Entwicklungsstände vorgelegt bekommen.

 

Herr Averdiek fasste das Diskussionsergebnis zusammen und stellte fest, dass das INSEK von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen wird und zu gegebener Zeit weitere Informa­tionen und Diskussionen zum INSEK sowie zum aktuellen Arbeitsstand durch die Verwaltung gegeben werden.


 

Abstimmung über die Formulierung von Herrn Averdiek:

Abstimmung über die Formulierung von Herrn Averdiek:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0/0