Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur Sondersitzung form- und fristgerecht erfolgt ist, 8 Stadtverordnete sowie 3 Sachkundige Einwohner anwesend sind und der Ausschuss damit beschlussfähig ist. Er verweist auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Ausschließungsgründe für eine beratende bzw. mitwirkende Tätigkeit benannt sind.
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