Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Diskussion zum privaten Anliegerstraßenbau in Forst (Lausitz) (Unterlage wurde bereits zugesandt)  

 
 
36. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Datum: Do, 22.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:45
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

Frau Baerwald führte einleitend aus, dass Inhalt dieses privaten Anliegerstraßenbaus nicht der eigenmächtige und eigenverantwortliche Bau von Anliegerstraßen durch die Grundstückseigen-tümer ist

Frau Baerwald führte einleitend aus, dass Inhalt dieses privaten Anliegerstraßenbaus nicht der eigenmächtige und eigenverantwortliche Bau von Anliegerstraßen durch die Grundstückseigen­tümer ist. Vielmehr wird auf das vorliegende technische Ausbauprogramm aufgebaut, welches im Ausschuss vorgestellt und bestätigt wurde. Auf dieser Grundlage werden die Kosten ermittelt und dann kann auch geklärt werden, in welchem Rahmen sich die Grundstückseigentümer zu den 90 % Straßenbaubeitrag am Gemeindeanteil beteiligen, um zu erreichen, dass so genannte “Buckelpisten” so schnell wie möglich beseitigt werden können. Die Zustimmung zu den Straßen­bauprojekten wird auch weiterhin durch den Ausschuss erfolgen.

 

Anschließend stellte Frau Müller den Ausschussmitgliedern den privaten Anliegerstraßenbau anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

 

Herr Kliche dankte für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Meinungs­äußerung.

 

Frau Baerwald wies darauf hin, dass im Ausschuss Einigkeit darüber erzielt werden sollte, in welcher Höhe und wie viel Prozent der Grundstückseigentümer einer Straße sich am Gemeinde­anteil beteiligen sollten.

 

Für Herrn Bischoff ist die vorgelegte Unterlage ein guter Ansatz. Es muss jedoch vorher geklärt werden, unter welchen Prämissen überhaupt eine Wertung im Wettbewerb möglich ist. Für ihn sind daher nachfolgende vier Punkte zu berücksichtigen:

 

1.      Um Trittbrettfahrer zu vermeiden, ist eine 2/3-Beteiligung der Grundstückseigentümer einer Straße Voraussetzung.

 

2.      Diese 2/3 müssten mindestens 75 % des Gemeindeanteils übernehmen. Alles was darunter liegt, bringt keine wesentliche Haushaltsentlastung. Weiterhin ist die Situation im unterirdischen Bauraum mit zu beachten (Kanal, Gas, Elektro usw.).

 

3.      Die vorgelegten Unterlagen müssen soweit überarbeitet werden, dass sie auch von den Bürgern verstanden werden, d. h. die beigefügte Beispielrechnung muss kürzer und verständlicher gefasst werden (z. B. je mehr Grundstückseigentümer sich beteiligen umso geringer wird der Beitrag).

 

4.      In dem letzten Blatt der Ausführungen sollten folgende Änderungen vorgenommen werden:

Ø      Kästchen mit 25 % weglassen

Ø      Aufschlüsselung in 75 % / 100 % / Festbetrag

 

Es muss ein möglichst hoher Beitrag durch die Grundstückseigentümer erreicht werden.

 

Herr Rother stellte gegenüber, dass die Stadt ein Interesse daran haben müsste, 100 % der Grundstückseigentümer am Gemeindeanteil zu beteiligen; der Grundstückseigentümer jedoch schon ein Interesse daran hätte für 15 % der Beteiligung. Da für die Stadt jedoch der höchst­mögliche Nutzen herausgeholt werden muss, wäre 75 % Beteiligung in Ordnung. Die 2/3-Be­teiligung der Grundstückseigentümer ist jedoch nicht zwingend notwendig, Hauptsache der End­betrag bis 75 % Beteiligung wird erreicht.

 

Herr Dubrau schließt sich der Auffassung von Herrn Rother an, sieht jedoch eine 60-%-ige Beteiligung der Grundstückseigentümer als unterste Grenze an.

 

Auch Herr Winkler schließt sich den vorgenannten Meinungen an. 75 % Beteiligung am Gemeindeanteil bei 2/3 Beteiligung der Grundstückseigentümer. Die aufgeführten 65 % und 35 % am vorgelegten Beispiel sollten gestrichen werden, um Irritationen zu vermeiden. Er sieht die Verwaltung in der Pflicht, mit reellen Zahlen (Kostenschätzung) zu arbeiten. Erste Voraus­setzung ist es jedoch, dass die Grundstückseigentümer in einer Straße diesem Verfahren zu­stimmen. Grundlegende Basis muss sein, wie viele Grundstückseigentümer sich in welcher Höhe am Gemeindeanteil beteiligen.

 

Frau Arzt fragte an, wonach entschieden werden soll bei der Festlegung der %-Zahl, welche Straße zuerst gebaut wird.

 

Frau Baerwald antwortete, dass es möglich ist, mehrere Straßen nach diesem Prinzip zu bauen. Dies ist jedoch nicht in einem Jahr möglich. Aus diesem Grund würde geprüft werden, wie die unterirdischen Leitungen beschaffen sind. Wo diese in Ordnung sind, könnte zuerst mit dem Bau begonnen werden. Frau Baerwald äußerte allerdings Bedenken, dass bei einer Koppelung z. B. 60 % der beitragsfähigen Kosten am Gemeindeanteil bei 2/3 Beteiligung der Grundstückseigen­tümer einer Straße der Bau der Straße erreicht werden kann.

 

Auch Herr Kliche schließt sich der Meinung von Herrn Rother an.

 

Herr Bischoff betonte, dass er sich nicht auf die 2/3 festlegen möchte, jedoch ist eine Mindest­beteiligung der Grundstückseigentümer von über 50 % unumgänglich, da er ansonsten Zank und Streit sowie juristische Querelen befürchtet.

 

Nach konstruktiver Disskussion fasste Herr Kliche folgendes Ergebnis zusammen:

 

1.      Die Fraktionen haben bis zur Sitzung im Februar nochmals Gelegenheit, sich zu beraten und zu positionieren, ob diese Verfahrensweise grundsätzlich gewollt ist oder abgelehnt wird.

 

2.      Bei Zustimmung:
Wie hoch soll der Prozentsatz der Beteiligung am Gemeindeanteil sein (unter 50 % macht es keinen Sinn)?

 

3.      Wie viel Prozent der Grundstückseigentümer sollten sich mindestens beteiligen oder soll die Beteiligung freigestellt werden?