Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)"  

 
 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 07.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:47
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/1001/2007 Satzung der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes "Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” entsprechend Anlage 1.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mit­wirkungshandlung haben.

 

Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen