Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) über ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes “Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 4A (5,6)” entsprechend Anlage 1.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnis: 27/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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