Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitglieder des Hauptausschusses form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung eingeladen wurden. Es sind zurzeit der Vorsitzende und weitere 6 Mitglieder des Hauptausschusses anwesend, der Hauptausschuss ist somit beschlussfähig. Er verwies zu Beginn auf den § 28 der Gemeindeordnung, in dem die Befangenheit geregelt ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||