Herr Kliche stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und die Ausschüsse beschlussfähig sind
Herr Kliche stellte fest, dass die Ausschussmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und die Ausschüsse beschlussfähig sind. Gleichzeitig wies er auf den § 28 der Gemeindeordnung hin, der die Befangenheit regelt.