Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zum Programm “Soziale Stadt” .erfolgt eine rege Diskussion. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 171 e Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) das gebietsbezogene, stadtentwicklungspolitische, integrierte Handlungskonzept “Forster Innenstadt” gemäß Anlagen 1 und 2 im Rahmen des Förderprogramms “Maßnahmen der Sozialen Stadt”.
Als Gebiet, in dem die Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wird gemäß § 171 e Abs. 3 BauGB der in Anlage 3 gekennzeichnete Bereich (Fördergebiet) festgelegt.
Die Anlagen 1 – 3 sind Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 14/0/9, mehrheitlich lt. Beschlussvorlage angenommen |
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