Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Entscheidung entsprechend § 20 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des SVV Forst BVV 1124/2008 - Strategische Ausrichtung der Stadtwerke Forst GmbH - Entscheidung über die Veräußerung von Geschäftsanteilen Stadtwerke Forst GmbH und weitere damit im Zusammenhang stehende Verträge und Maßnahmen vom 04.07.2008 aufgehoben wird?„  

 
 
28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 12.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:30
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/1162/2008 Entscheidung entsprechend § 20 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass der Beschluss des SVV Forst BVV 1124/2008 - Strategische Ausrichtung der Stadtwerke Forst GmbH - Entscheidung über die Veräußerung von Geschäftsanteilen Stadtwerke Forst GmbH und weitere damit im Zusammenhang stehende Verträge und Maßnahmen vom 04.07.2008 aufgehoben wird?"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Zuber
Federführend:Verwaltungsvorstand für Service, Bildung und Personal Bearbeiter/-in: Zuber, Sven

Herr Tischer liest die Rechtsgrundlagen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor

Herr Tischer liest die Rechtsgrundlagen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor. Lt. dieser Rechtsgrundlagen werden die Initiatoren des Bürgerbegehrens für befangen erklärt.
Herr Bischoff erklärt sich für befangen und Herr Paeschke und Herr Beier erklären sich für nicht befangen. Dem Bürgermeister obliegt in diesem Fall die Feststellung der Befangenheit. Er erklärt, dass mit dem Unterzeichnen des Bürgerbegehrens, im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Gemeindeordnung, die Initiatoren befangen sind und somit nicht an der Abstimmung teilnehmen. Damit ist festgestellt, dass auch Herr Paeschke und Herr Beier befangen sind.
Herr Bischoff verlässt daraufhin den Raum, Herr Beier und Herr Paeschke nehmen in den Reihen der Zuschauer Platz. Herr Tischer weist darauf hin, dass auf Antrag den Initiatoren ein Rederecht erteilt werden kann.
Herr Goldschmidt gibt nähere Erläuterungen zur Beschlussvorlage. Bereits im Vorfeld wies er lt. Gemeindeordnung in seiner Pflicht als Bürgermeister darauf hin, dass das Bürgerbegehren rechtswidrig und unzulässig ist. Eine Reaktion der Initiatoren gab es darauf nicht. Von der Kommunalaufsicht, der das Bürgerbegehren zur Prüfung vorgelegt wurde, gab es ebenfalls die Auffassung wie von der Verwaltung, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist.
Es folgt eine umfangreiche Diskussion von allen Fraktionen.

-           Herr Lehmann teilt das abschließende Ergebnis seiner Fraktion mit: Für die Fraktion CDU ist die Rechtlichkeit des Bürgerbegehrens, wie es die Vorlage aussagt eindeutig beschrieben, das Bürgerbegehren ist abzulehnen. Alle Punkte, die in der Vorlage aufgeführt sind, entsprechen eindeutig der Gesetzeslage. Herr Lehmann sagt, dass die CDU- Fraktion heute der Vorlage ihre Zustimmung geben wird und somit das Bürgerbegehren ablehnt.

-           Herr Averdiek schließt sich der Meinung von Herrn Lehmann an. Er ergänzt, dass versucht wurde die Bürger vor der Kommunalwahl in eine falsche Richtung zu lenken. Die SPD-Fraktion ist verpflichtet großen Schaden, auch finanziellen von der Stadt abzuhalten. Daher wird seine Fraktion dem Vorschlag der Fraktion Die Linke nicht folgen.

-           Auch Herr Buttermann ist der Meinung seiner Vorredner, der Anteilsverkauf ist die letzte Chance das Unternehmen weiterzuführen. Die FDP-Fraktion gibt der Vorlage ihre Zustimmung.

-           Von der Fraktion “Wir für Forst” wurde durch Frau Födisch angekündigt, dass sie die Vorlage annehmen werden.

Frau Dreßler kritisierte, dass der Anteilsverkauf in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurde und demnach den Bürgern keine Chance eingeräumt wurde die Verkaufsverhandlungen zu begleiten. Erst durch die Ankündigung eines Bürgerbegehrens wurde von der Fraktion Die Linke. der Sachverhalt gegenüber den Bürgern öffentlich gemacht.

An dieser Stelle räumt Herr Tischer Rederecht ein, welches von Herrn Paeschke und Herrn Beier angenommen wird.

Abschließend geht der Bürgermeister nochmals auf den Inhalt der Vorlage ein.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Das Bürgerbegehren wird gemäß § 20 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) für unzulässig erklärt. Den Bürgern wird die Angelegenheit nicht zur Abstimmung (Bürgerentscheid) vorgelegt.

 

2.      Der Bürgermeister wird durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, den Personen, die als Vertreter des Bürgerbegehrens aufgetreten sind, die Entscheidung bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:              16/3/1,                            mehrheitlich lt. Beschlussvorlage angenommen