Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Tischer liest die Rechtsgrundlagen des Verwaltungsverfahrensgesetzes vor. Lt. dieser Rechtsgrundlagen werden die Initiatoren des Bürgerbegehrens für befangen erklärt. - Herr Lehmann teilt das abschließende Ergebnis seiner Fraktion mit: Für die Fraktion CDU ist die Rechtlichkeit des Bürgerbegehrens, wie es die Vorlage aussagt eindeutig beschrieben, das Bürgerbegehren ist abzulehnen. Alle Punkte, die in der Vorlage aufgeführt sind, entsprechen eindeutig der Gesetzeslage. Herr Lehmann sagt, dass die CDU- Fraktion heute der Vorlage ihre Zustimmung geben wird und somit das Bürgerbegehren ablehnt. - Herr Averdiek schließt sich der Meinung von Herrn Lehmann an. Er ergänzt, dass versucht wurde die Bürger vor der Kommunalwahl in eine falsche Richtung zu lenken. Die SPD-Fraktion ist verpflichtet großen Schaden, auch finanziellen von der Stadt abzuhalten. Daher wird seine Fraktion dem Vorschlag der Fraktion Die Linke nicht folgen. - Auch Herr Buttermann ist der Meinung seiner Vorredner, der Anteilsverkauf ist die letzte Chance das Unternehmen weiterzuführen. Die FDP-Fraktion gibt der Vorlage ihre Zustimmung. - Von der Fraktion “Wir für Forst” wurde durch Frau Födisch angekündigt, dass sie die Vorlage annehmen werden. Frau Dreßler kritisierte, dass der Anteilsverkauf in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurde und demnach den Bürgern keine Chance eingeräumt wurde die Verkaufsverhandlungen zu begleiten. Erst durch die Ankündigung eines Bürgerbegehrens wurde von der Fraktion Die Linke. der Sachverhalt gegenüber den Bürgern öffentlich gemacht. An dieser Stelle räumt Herr Tischer Rederecht ein, welches von Herrn Paeschke und Herrn Beier angenommen wird. Abschließend geht der Bürgermeister nochmals auf den Inhalt der Vorlage ein. Beschlussvorschlag:
1. Das Bürgerbegehren wird gemäß § 20 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO Bbg) für unzulässig erklärt. Den Bürgern wird die Angelegenheit nicht zur Abstimmung (Bürgerentscheid) vorgelegt.
2. Der Bürgermeister wird durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, den Personen, die als Vertreter des Bürgerbegehrens aufgetreten sind, die Entscheidung bekannt zu geben. Abstimmungsergebnis: 16/3/1, mehrheitlich lt. Beschlussvorlage angenommen |
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