Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Kruse stellte fest, dass die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung form- und fristgemäß nach der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) und deren Ausschüsse eingeladen wurden. Die Zeit, der Ort und die Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung wurde nach § 15 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz) öffentlich bekannt gemacht. Es waren zurzeit der hauptamtliche Bürgermeister sowie weitere 27 Stadtverordnete anwesend, die Stadtverordnetenversammlung war somit beschlussfähig. Sie verwies zu Beginn auf den § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, in dem das Mitwirkungsverbot geregelt ist. |
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