Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Verpflichtung wurde gemäß Runderlass III Nr. 130/1993 vorgenommen. Herr Tischer bat die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sich vom Platz zu erheben und folgende Verpflichtungsformel nachzusprechen: “Ich verpflichte mich, dass ich die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde.”
Herr Tischer wünschte allen Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung eine gute Arbeit zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz). |
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