Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Anfragen  

 
 
Konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Groß Bademeusel
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsbeirat Groß Bademeusel
Datum: Di, 28.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:10
Raum: Groß Bademeusel - Gaststätte "Zur blauen Maus"
Ort: Groß Bademeuseler Straße 21, 03149 Forst (Lausitz)

Herr Müller gab einen Rückblick auf die erfüllten Aufgaben der vergangenen Legislaturperiode:

Herr Müller gab einen Rückblick auf die erfüllten Aufgaben der vergangenen Legislaturperiode:

-                      Besetzung der Stelle des neuen Gemeindearbeiters

-                      Baumverschnitt

-                      Realisierung Abschnitt altes Ende

-                      Modernisierung des Telefonnetzes

-                      Geschwindigkeitsbegrenzung in der Neißestraße 30 km/h

 

Offen geblieben ist die Entwässerung Richtung Raden. Hier war bereits eine Antwort für Mai 2008 angekündigt., die aber bisher ausblieb.

 

Abschließende bedankte er sich bei Herrn Reichstein für die gute Zusammenarbeit.

 

Von den Einwohner gab es folgende Fragen / Hinweise:

 

-       Entsorgung des Unrates aus den Lehmgruben.

Nach Auskunft von Frau Viertel wurde der Auftrag an die Fa. Schmidt/Dunkel vergeben.

Bisher aber keine Reaktion.

 

-       Bereitstellung von Containern durch die Stadt für die Laubentsorgung

 

-       Firma soll beauftragt werden, um den Baumstamm vor dem Grundstück Petrick wegzufräsen.

 

-       Beleuchtung zwischen den Grundstücken Hanto – Herzog Groß Bademeuseler Str. 35 und 37 defekt.

 

-       Radweg vor den Grundstücken Groß Bademeuseler Straße 49 bis 51 soll begradigt werden.

 

-       kaputte Bordsteine in der Neißestraße sollen erneuert werden

 

-       Frage: Warum Baumbepflanzungen an der Neiße?

Antwort Herr Müller: dient zur Uferbefestigung, Auftrageber: Untere Wasser- und Naturschutzbehörde.

 

-       Neißestraße: Straßendecke war durchgebrochen, es entstanden Holräume.

Die Hohlräume wurden nicht aufgefüllt, nur mit Schwarzdecke überzogen. Für schwere Fahrzeuge bedeutet dies eine Gefahrenquelle.

              Fahrbahn soll ordnungsgemäß verfüllt und erneut überzogen werden.

 

 

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