Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
3. Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 11.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:20
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0069/2009 Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich Personal und Verwaltungsservice Bearbeiter/-in: Rattey, Karin

Herr Ließ berichtete, dass die Hinweise der SPD-Fraktion in der Änderungssatzung Berücksichtigung fanden und die SPD-Fraktion ihre Zustimmung zur Vorlage geben wird

Herr Ließ berichtete, dass die Hinweise der SPD-Fraktion in der Änderungssatzung Berücksichtigung fanden und die SPD-Fraktion ihre Zustimmung zur Vorlage geben wird.

 

Frau Schwarzenberg  bezog sich auf den § 31 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in Verbindung mit dem § 6 Absatz 3 der “Zweiten Änderungssatzung” und fragte nach, in welcher Art die Angaben der Stadtverordneten veröffentlicht werden sollen, soweit diese für die Ausübung ihres Mandates von Bedeutung sind, d.h. Veröffentlichung der Angaben über den Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten.

 

Herr Ließ erklärte, dass in der Hauptsatzung festgeschrieben ist, dass die betroffenen Stadtverordneten diese Angaben nur dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen haben. Übriges bedarf der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Weiter fragte Frau Schwarzenberg, in welcher Form die Angaben an den Vorsitzenden gemacht werden sollen.

Herr Tischer bemerkte, dass in der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagen wurde, ein Musterformblatt zu erarbeiten.

 

Frau Schwarzenberg stellte den Antrag darüber abzustimmen, ob die Fraktionen mit der Veröffentlichung der Angaben, in welcher Form auch immer, einverstanden sind. 

 

Frau Müller und Herr Tischer erklärten, dass diese Verfahrensweise nicht machbar ist, es muss zunächst in den Fraktionen Rücksprache gehalten werden und es kann auch nicht sein, dass die hier anwesenden Mitglieder über alle Stadtverordneten entscheiden.

 

Frau Schwarzenberg zog darauf hin ihren Antrag zurück mit der Bitte um Klärung in den Fraktionen.

 

Weiterhin bezog sich Frau Schwarzenberg auf den § 36 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in dem es heißt: “Jeder hat das Recht, Beschlussvorlagen der in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Tagesordnungspunkte einzusehen. Das Nähere kann die Hauptsatzung regeln.”

 

Nach kurzer Diskussion über den Sachverhalt erklärte der Vorsitzende, dass die Einsichtnahme der Bürger in diese Unterlagen bereits im § 3, Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung geregelt ist.

 

Herr Handreck gab eine redaktionelle Änderung im § 5, Abs. 1, Satz 1 bekannt:

Eingefügt wird nach dem Wort “Ankäufe” die Worte “und Verkäufe”.

 

Da die Anfrage von Frau Schwarzenberg noch offen war, stellte Herr Tischer den Antrag, die endgültige Abstimmung über die Änderung der Hauptsatzung auf die nächste Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag: 11/0, einstimmig angenommen