Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der Fraktion Die Linke wurde durch Frau Schwarzenberg folgender Antrag eingebracht:
§ 17 (7): Änderung des Abs. 7
Abs. 7: Bei Verstößen gegen die Pflichten nach 331 i.V.m. §§ 21 bis 23 BbgKVerf kann die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung mit gesetzlicher Mehrheit eine Rüge erteilen. Die Geltendmachung von Ansprüchen und sonstige Sanktionen gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 25 BbgKVerf bleiben davon unberührt.
Abstimmungsergebnis zum Antrag: 8/14, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt
Herr Paeschke fragte, wie künftig mit dem § 5 (4) Ton- und Bildaufzeichnungen umgegangen wird. Herr Tischer erklärte darauf, dass dieser § insofern nicht schädlich ist, weil die entsprechende Vereinbarung vorliegt, aber bisher nicht zum Tagen kommt. Falls es vom Stadtkanal zu einem Abschluss der Vereinbarung kommt, können aufgrund dieses § Ton- und Bildaufzeichnungen durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse der Stadt Forst (Lausitz).
Abstimmungsergebnis zur Vorlage in der vorgelegten Form: 16/6, mehrheitlich angenommen |
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