Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"  

 
 
7. Sitzung des Ausschusses für Bau und Planung
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Bau und Planung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0136/2009 Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB mit der Bezeichnung "Nahversorgungsstandort an der Skurumer Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Frau Baerwald informierte die Ausschussmitglieder über die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes an der Skurumer Straße zur Errichtung eines Nahversor-gungs-standortes

Frau Baerwald informierte die Ausschussmitglieder über die Aufstellung eines vorhaben­bezogenen Bebauungsplanes an der Skurumer Straße zur Errichtung eines Nahversor­gungs­standortes.

 

Herr Lindner fragte bezüglich des Einzelhandelskonzeptes nach dem Besatz von Versor­gungseinrichtungen im Stadtgebiet. Dazu antwortete Frau Baerwald, dass die einzelnen Gebiete im Einzelhandels- und Zentrenkonzept dargestellt wurden. Es wurde eine “Forster Liste” er­arbeitet, wo nur zentrumsrelevanter Handel erlaubt ist. Weiterhin wurden im Rahmen dieses Konzeptes die einzelnen Bereiche der Stadt Forst (Lausitz) mit den Einwohnern dargestellt und so genannte Nahversorgungsstandorte ausgewiesen (z. B. entlang der Spremberger Straße, Umgehungsstraße, Skurumer Straße, Cottbuser Straße).

 

Herr Kliche fragte nach der Ausweisung im FNP für dieses Gebiet. Dazu antwortete Frau Geisler, dass die Fläche im alten FNP als Wohnbaufläche und im neuen FNP als Sondergebiet (Fläche für Einzelhandel) ausgewiesen wurde.

 

Herr Kliche begrüßte weiterhin den Rückbau der alten Kaufhalle in der Ringstraße. Ihm ist jedoch unklar, wie der Rückbau erfolgen soll, da sich dieses Gebäude in Privateigentum befindet. Wie kann die Stadt darauf einwirken, dass der Rückbau auch erfolgen kann? Frau Baerwald führte dazu aus, dass momentan keine Kontakte zwischen der Eigentümerin und der Stadt Forst (Lausitz) bestehen, dass es aber in naher Zukunft sicherlich Gesprächsbereit­schaft geben wird.

 

Herr Herzberg fragte nach, ob auch die dazugehörigen Parkstellflächen mit rückgebaut werden. Dazu antwortete Frau Baerwald, dass es sich um private Grundstücke mit privaten baulichen Anlagen handelt. Auf privatrechtlicher Ebene gibt es Bemühungen, diese Grundstücke zu erwerben, um einen Gesamtrückbau zu erreichen. Die Sparkasse Spree-Neiße wird jedoch an diesem Standort festhalten, was städtebaulich auch möglich ist.

 

Herr Lindner bemerkte, dass der Satz: “Die Verlagerung führt zu Leerständen in der unmittel­baren Umgebung.” in der Vorlage nichts zu suchen hat. Einen Antrag auf Streichung dieses Satzes möchte Herr Lindner aber nicht stellen.

 

Frau Geisler antwortete dazu, dass in der Vorlage dargestellt ist, wer in dieses neue Nahversorgungszentrum geht. Dadurch kann es natürlich passieren, dass der ehemalige NORMA-Markt dann für längere Zeit leer stehen wird.

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/1

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/1

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0