Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpflichtung bat der Vorsitzende Herrn Grund sich vom Platz zu erheben, um die Verpflichtungsformel nachzusprechen. “Ich verpflichte mich, dass ich die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde”. Die Verpflichtung wurde per Handschlag zum Ausdruck gebracht.
Herr Tischer wies Herrn Grund auf den § 31 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Pflichten der Gemeindevertreter) hin. Zum §31 Absatz 3 sind Formblätter im Stadtverordnetenbüro erhältlich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||