Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) in rechtlich selbständigen Unternehmen  

 
 
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.09.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:48
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0199/2009 Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmitglieder als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) in rechtlich selbständigen Unternehmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Handreck, Jens
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: König, Ute

Herr Kruse erklärte, dass er die Arbeit des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft nicht einschätzen kann

Herr Kruse erklärte, dass er die Arbeit des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft nicht einschätzen kann. Für die Arbeit des Aufsichtsrates der Krankenhaus Forst GmbH jedoch kann er eine Einschätzung geben. Er ist selbst 13 Jahre im Aufsichtsrat tätig und muss feststellen, dass jährlich ca. 4 Aufsichtsratssitzungen durchgeführt werden. Deshalb ist eine monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gerechtfertigt. Lediglich der Aufsichtsratesvorsitzende sollte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro erhalten und der Schriftführer pro Sitzung 30,00 Euro.

 

Herr Kruse stellte folgenden Antrag: Der Aufsichtsratsvorsitzende der Krankenhaus Forst GmbH erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro. Der Schriftführer erhält 30,00 Euro pro Sitzung. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Entschädigung.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Kruse: 3/18, mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz), in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Forst GmbH und der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH jeweils wie folgt zu beschließen:

 

a)      Die Aufwandsentschädigung beträgt:
für den Aufsichtsratsvorsitzenden               200 Euro/Monat
für Aufsichtsratsmitglieder              100 Euro/Monat
Schriftführer, sofern Aufsichtsratsmitglied              130 Euro/Monat.

 

b)      Die Zahlweise erfolgt nachträglich zum Ende des Quartals.

 

c)      Die Regelung gilt erstmals für die am 03.07.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Neubesetzung der Aufsichtsräte, mithin erstmals für den Monat der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates.

 

d)      Für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder endet der Anspruch mit dem Monat des Ausscheidens, für neue Mitglieder beginnt der Anspruch mit dem Monat der Aufnahme der Aufsichtsratstätigkeit.

 

e)      Mit der in Buchstabe a) festgesetzten Aufwandsentschädigung sind alle Aufwendungen abgegolten.

 

f)        Für die Aufwendungen sowie die Organisation der Nachweisführung und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist jeweils die Gesellschaft zuständig.

 

Abstimmungsergebnis: 18/3, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 18/3, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen