Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Kruse erklärte, dass er die Arbeit des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft nicht einschätzen kann. Für die Arbeit des Aufsichtsrates der Krankenhaus Forst GmbH jedoch kann er eine Einschätzung geben. Er ist selbst 13 Jahre im Aufsichtsrat tätig und muss feststellen, dass jährlich ca. 4 Aufsichtsratssitzungen durchgeführt werden. Deshalb ist eine monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht gerechtfertigt. Lediglich der Aufsichtsratesvorsitzende sollte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro erhalten und der Schriftführer pro Sitzung 30,00 Euro.
Herr Kruse stellte folgenden Antrag: Der Aufsichtsratsvorsitzende der Krankenhaus Forst GmbH erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200,00 Euro. Der Schriftführer erhält 30,00 Euro pro Sitzung. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Entschädigung.
Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Kruse: 3/18, mehrheitlich abgelehnt Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister als Vertreter der Stadt Forst (Lausitz), in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus Forst GmbH und der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH jeweils wie folgt zu beschließen:
a) Die Aufwandsentschädigung beträgt:
b) Die Zahlweise erfolgt nachträglich zum Ende des Quartals.
c) Die Regelung gilt erstmals für die am 03.07.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Neubesetzung der Aufsichtsräte, mithin erstmals für den Monat der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrates.
d) Für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder endet der Anspruch mit dem Monat des Ausscheidens, für neue Mitglieder beginnt der Anspruch mit dem Monat der Aufnahme der Aufsichtsratstätigkeit.
e) Mit der in Buchstabe a) festgesetzten Aufwandsentschädigung sind alle Aufwendungen abgegolten.
f) Für die Aufwendungen sowie die Organisation der Nachweisführung und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist jeweils die Gesellschaft zuständig.
Abstimmungsergebnis: 18/3, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||