Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) hier: Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)  

 
 
7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 28
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 04.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:20
Raum: Vortragssaal im Kompetenzzentrum Bau
Ort: Gubener Straße 30a, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0246/2009 Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG)
hier: Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt nach § 8 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Jahnke
Federführend:Fachbereich Bauen Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes zwischen der Mühlenstraße und der Straße Am Markt. Die Teileinziehung der Verkehrsflächen und des ehemaligen Busplatzes ist öffentlich bekannt zu machen (§ 8 (3) BbgStrG).

 

1.      Der gesamte “innere Platz” wird Fußgängerbereich.

2.      Die östlich verlaufende Fahrgasse (Verbindungsstraße zwischen der Straße Am Markt und der Mühlenstraße) wird für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, ausgenommen Kraftomnibusse, gesperrt.

3.      Die Aufenthaltsfläche mit dem “Platanendach” östlich der Verbindungsstraße zwischen Straße Am Markt und Mühlenstraße wird Grünfläche.

 

Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen