Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Seidel gibt Erläuterungen zur Vorlage.
Frau Födisch fragte an, wie es sich mit der Freistellung von Biokleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben, die eine Befristung für 15 Jahre haben, verhält. Es gibt gesetzliche Bestimmungen und die Bürger in den Ortsteilen haben für die Errichtung dieser Kleinkläranlagen viel Geld investiert. Ist hier eine Verlängerung der Befristung möglich. Dieser Frage schließt sich ebenfalls Herr Bischoff an.
Herr Przychodzki antwortete dazu, dass resultierend aus dem Brandenburgischen Wassergesetz hinsichtlich der Benutzung eines Gewässers grundsätzlich eine Genehmigung für 15 Jahre erteilt wird. Dies trifft für alle Genehmigungen zu. Danach muss eine erneute Antragstellung erfolgen. Diese wasserrechtliche Genehmigung wird grundsätzlich durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße erteilt. Es wird zukünftig so sein, dass bei regelmäßiger Überwachung und keinen grundlegenden Problemen eine Verlängerung der Befristung erteilt wird. Es wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass hier die Stadt Forst (Lausitz) keinen Einfluss hat, da es sich hier ausschließlich um eine Genehmigung des Landkreises Spree-Neiße handelt.
Frau Födisch fragte weiter, wie es sich mit den abflusslosen Sammelgruben verhält. Dazu führte Herr Przychodzki aus, dass diese, soweit sie regelmäßig entsorgt werden, unbefristet sind.
Die Frage von Herrn Ließ zum Anschlussgrad der Stadt Forst (Lausitz) an die öffentliche Kanalisation wurde von Herrn Przychodzki beantwortet. Er wies in diesem Zusammenhang auf das Abwasserbeseitigungskonzept (3. Fortschreibung) hin, wo dies detailliert nachgelesen werden kann. Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0 Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0 |
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