Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan "An der Ziegelstraße" 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss  

 
 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 24.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:07
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0386/2010 Beschluss zum Bebauungsplan "An der Ziegelstraße"
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beige­fügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

Abstimmungsergebnisse:

Abstimmungsergebnisse:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.

 

Abstimmungsergebnis: 22/0, einstimmig angenommen

(Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beige­fügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:

Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Westen:

Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Süden:

Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Im Osten:

Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst

 

Abstimmungsergebnis: 22/0, einstimmig angenommen

(Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).