Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Westen: Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Süden: Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Osten: Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnisse:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und der Bürger entsprechend den Anlagen 1.0 und 1.1.
Abstimmungsergebnis: 22/0, einstimmig angenommen (Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).
2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan “An der Ziegelstraße”. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 119 und 350, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Westen: Durch die westlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 123/3 und 317, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Süden: Durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst
Im Osten: Durch eine Parallele von 50 m östlich der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Ziegelstraße beginnend nördlich der Flurstücke 182 und 181, Flur 15, Gemarkung Forst und südlich der Flurstücke 350 und 119, Flur 15, Gemarkung Forst
Abstimmungsergebnis: 22/0, einstimmig angenommen (Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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