Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zur Offenlegung i.S.d. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße"  

 
 
11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 24.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:07
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0391/2010 Beschluss zur Offenlegung i.S.d. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung "An der Richard-Wagner-Straße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Olheide
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schatschkow, Ilona

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung i.S.d. § 13 a BauGB mit der Bezeichnung “An der Richard-Wagner-Straße” mit Begründung und Grünordnungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Das Plangebiet ist begrenzt:

 

Im Norden:              von dem Gelände der Neißeverkehr GmbH

Im Osten:               vom Neißedamm

Im Süden:               vom Grundstück Richard-Wagner-Straße 9

Im Westen:               von der Richard-Wagner-Straße

 

Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt

Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen

(Herr Kruse war bei der Abstimmung nicht zugegen).