Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft  

 
 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Grundschule Noßdorf
Ort: Pestalozzistraße 4, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0457/2010 Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser
Federführend:Fachbereich Bildung und Soziales Bearbeiter/-in: Urbanek, Ramona

Herr Zuber informiert, dass am 08

Herr Zuber informiert, dass am 08.11.2010 der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung getagt hat. Der Ausschuss hat mit 4 JA - Stimmen und 2 NEIN – Stimmen der Vorlage zugestimmt. 

Am 10.11.2010 tagte der Haupt- und Wirtschaftsausschuss. Dieser Ausschuss hat mit 7 JA – Stimmen und 3 NEIN – Stimmen dieser Vorlage zugestimmt.

Da der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beratende Funktion hat, steht diese Vorlage formell auch hier auf der Tagesordnung.

Der Ausschussvorsitzende, Herr Meissner, fragt die Ausschussmitglieder, ob es Anfragen oder Bemerkungen zu dieser Vorlage gibt

 

Herr Rother stimmt im Prinzip der Vorlage zu. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Erhöhung für Harz IV Empfänger eine starke Belastung ausmacht, da sie von der Kindergelderhöhung ab 2010 keinen Nutzen ziehen konnten. Er möchte, dass überlegt wird, ob man in der Stadt Forst (Lausitz) Harz IV Empfänger von der Erhöhung aussetzt.

 

Frau Dreßler stimmt den Ausführungen von Herrn Rother zu. Sie stellt an Herrn Zuber die Frage, ob bei eventueller Gesetzesänderung ab 01.01.2011 diese Auswirkungen auf die Vorlage hätten.

 

Herr Zuber bietet an auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung die Aussagen zu aktualisieren. Die Vorlage an sich, wird jedoch nicht in Frage gestellt.

 

Herr Bode teilt mit, dass die Fraktion Die Linke trotz des Bewusstseins zur Haushaltssanierung die Vorlage grundsätzlich ablehnt. Er begründet die Entscheidung damit, dass es andere Möglichkeiten gibt, Geld einzusparen. So wird in der Stadt Forst (Lausitz) beispielsweise viel Geld für den Ankauf von Gebäuden ausgegeben, welche dann aber abgerissen werden, um das Stadtbild zu verschönern.

 

Herr Dr. Kaiser erklärte darauf hin, dass die Stadt Forst (Lausitz) keinen Spielraum hat. Die Kommunalaufsicht hat die Auflage erteilt, noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu treffen, um mit Haushaltswirkung für 2011 den Zuschussbedarf für die Mittagsversorgung an Grundschulen zu senken.

 

Herr Krenz teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls zustimmt. Er bittet jedoch auch um Prüfung, ob Harz IV Empfänger von der Erhöhung befreit werden können.

 

Frau Krätsch ist der Meinung, dass grundsätzlich das Essengeld nicht erhöht werden soll.  Harz IV Empfänger hätten noch die Möglichkeit zu Hause zu kochen, Geringverdiener sind aber auf das Mittagessen für ihre Kinder angewiesen. Sie trifft es am härtesten.  

 

Frau Dreßler stellt die Frage wie zu verfahren ist, wenn man mit Teilen der Vorlage einverstanden ist, jedoch Ergänzungen einfügen möchte. Herr Meissner informierte, dass ein schriftlicher Antrag auf Veränderung der Vorlage durch den Ausschuss für Bildung und Soziales gestellt werden muss.

 

Herr Rother stellt den schriftlichen Antrag, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

“Harz IV Empfänger sollen auf persönlichen Antrag von der Erhöhung befreit werden.”

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales lehnt den Antrag auf Ergänzung eines Halbsatzes ab.

 

Abstimmung Stadtverordnete: 2/3

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 2/2

 

Es erfolgte die Abstimmung zur Beschlussvorlage

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales beschließt die Änderung der Höhe der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft von 1,43 Euro auf 2,00 Euro pro Portion ab 01

Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales lehnt die Vorlage Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an der Schulspeisung der Grundschulen in städtischer Trägerschaft, in der vorliegenden Form ab.

Abstimmung Stadtverordnete: 2/4

Abstimmung Stadtverordnete: 2/4

Abstimmung Sachkundige Einwohner: 2/3