Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Bund-Länder-Programm Soziale Stadt Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt "Forster Innenstadt" gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm "Die Soziale Stadt" vom 26.06.2001 hier: Beschluss zur Aufhebung der Förderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)  

 
 
7. Sitzung des Sanierungsbeirates
TOP: Ö 7
Gremium: Sanierungsbeirat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 19:30
Raum: Bahnhofstraße 35, 03149 Forst (Lausitz)
Ort: Sanierungsbüro
SVV/0506/2011 Bund-Länder-Programm Soziale Stadt
Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt "Forster Innenstadt" gemäß Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm "Die Soziale Stadt" vom 26.06.2001
hier: Beschluss zur Aufhebung der Förderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schmidt
Federführend:Fachbereich Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Der Sanierungsbeirat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt „Forster Innenstadt“ der Förderrichtlinie `99

Der Sanierungsbeirat beschließt die Aufhebung der Richtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben im Programmgebiet Soziale Stadt “Forster Innenstadt” der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneue­rung vom 12.02.1999 sowie Ergänzungserlass zum Programm “Die soziale Stadt” vom 25.06.2001.

Abstimmungsergebnis: 4/0

Abstimmungsergebnis: 4/0