Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Austauschblatt übergeben. Herr Paeschke beantragte, die Vorlage in den Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales zurückzuverweisen und dort zu behandeln. Es soll mit anderen Gemeinden Kontakt aufgenommen werden, die ebenfalls diese Probleme haben. Ziel soll eine gemeinsame Petition eines Großteils aller betroffenen Gemeinden sein, damit dies auch eine politische Wirkung hat. Herr Dr. Goldschmidt plädierte dafür, über die Vorlage in der heutigen Sitzung abzustimmen. Die Vorlage beinhaltet auch den Wunsch derjenigen, die ihre Unterschrift für das Bürgerbegehren geleistet haben. Der Bürgermeister sicherte zu, dass er sich diesbezüglich mit anderen Bürgermeistern in Verbindung setzen wird.
Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Vorlage in den AKBS zu verweisen: 7/17, der Antrag wurde abgelehnt Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Petitionsantrag der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an den Landtag Brandenburg (PetG) zur Überprüfung und Änderung der Bestimmungen des § 105 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG), in dem die Voraussetzungen für die Fortführung einer Schule geregelt sind, in Verbindung mit § 6 der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation vom 20.12.2006, mit dem Ziel der dauerhaften und deutlichen Reduzierung des durchschnittlichen Klassenfrequenzwertes je Einschulungsklasse.
Abstimmungsergebnis: 21/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen |
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