Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Herr Handreck führt kurz in das Thema ein, Herr Frommelt ergänzt.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete: 6/0 – einstimmig Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0 |
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