Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend Anlage 1.
2. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „1. Änderung Industrie- und Gewerbegebiet Forst-Süd, Teilgebiet 3.1“. Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Westen: von der westlichen Grenze der Döberner Straße
Im Südosten und Osten: von der westlichen Grenze der Bundesstraße B 112
Im Norden: durch die nördliche Grenze der Flurstücke 85/2, 296 und 297, Flur 37, Gemarkung Forst
Im Nordosten: durch die nordöstliche Grundstücksgrenze der Flurstücke 297, 298 und 299, Flur 37, Gemarkung Forst
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Mitwirkungshandlung haben.
Abstimmungsergebnisse:
1. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
In den Punkten 1 bis 7b, Punkten 8a bis 13 b, und Punkten 15 bis 21 Abstimmungsergebnis: 20/0, einstimmig angenommen
im Punkt 8: Abstimmungsergebnis: 20/0, einstimmig angenommen im Punkt 14: Abstimmungsergebnis: 20/0, einstimmig angenommen im Punkt 14a: Abstimmungsergebnis: 20/0, einstimmig angenommen
2. Satzungsbeschluss
Abstimmungsergebnis: 20/0, einstimmig angenommen |
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