Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Geisler und Herr Przychodzki erläutern die Vorlage.
Herr Landow stellt für die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
Im § 2 Absatz 1 wird nachfolgender Satz eingefügt:
„Abweichend von Satz 1 gelten bei der Berechnung des Aufwandes für die herstellung von Grundstücksanschlüssen Schmutzwasserleitungen, die nicht in der Straßenmitte verlaufen, als in der Straßenmitte verlaufend.“
Als Begründung für diesen Antrag wird Folgendes angeführt: „Wir verweisen auf den § 10 Absatz 1 Satz 3 des KAG Brandenburg. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass eine solche Formulierung in Satzungen Verwendung finden kann.“
Es folgt eine kurze Diskussion. In deren Verlauf erklärt Herr Lehmann, dass er sich dem Antrag von Herrn Landow anschließt.
Abstimmung zum Antrag: Stadtverordnete: 7/0 Sachkundige Einwohner: 4/0
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die geänderte Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Kostenersatzsatzung) lt. Anlage 1. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0 |
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