Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 (5) BbgKVerf in Verbindung mit § 70 (1) BbgKVerf und in Verbindung mit § 5, Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen bei Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612070 in Höhe von 123.000 € zur Durchführung der Baumaßnahme Straßenbau Otto-Nagel-Straße im Bereich der nicht sanierungsbedingten Teilanlage südlicher Gehweg. Deckungsvorschlag: Als Deckung dient die Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612001 VE 2013 Gubener Str. 54
Abstimmung Stadtverordnete: 6/0 Abstimmung Sachkundige Einwohner: 4/0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||