Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Veranschlagung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 (5) BbgKVerf  

 
 
24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 30.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:08 - 15:55
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0786/2012 Veranschlagung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 73 (5) BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hess, Bärbel
Federführend:Verwaltungsvorstand für Finanzen und Sicherheit Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Bürgermeister gemäß § 73 (5) BbgKVerf in Verbindung mit § 70 (1) BbgKVerf und in Verbindung mit § 5, Ziffer 3 der Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu veranschlagen bei Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612070 in Höhe von 123.000 € zur Durchführung der Baumaßnahme Straßenbau Otto-Nagel-Straße im Bereich der nicht sanierungsbedingten Teilanlage südlicher Gehweg.

 

Deckungsvorschlag:

Als Deckung dient die Leistung 54.0.01.100 Sachkonto 09612001 VE 2013 Gubener Str. 54


Abstimmungsergebnis: 28/0, einstimmig lt. Beschlussvorlage angenommen